Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2

1. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur Nutzung dienstlicher IT-Endgeräte und zum Dienst im Homeoffice

2. Falls noch zusätzliche Regelungsdokumente zur veröffentlichten Dienstanweisung existieren: Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit SARS-CoV-2

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Ant…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220168]
Datum
10. Mai 2021 18:33
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur Nutzung dienstlicher IT-Endgeräte und zum Dienst im Homeoffice 2. Falls noch zusätzliche Regelungsdokumente zur veröffentlichten Dienstanweisung existieren: Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit SARS-CoV-2
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220168/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220168]
Datum
12. Mai 2021 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu der Bitte Ihnen die nachfolgenden Dokumente zur Verfügung…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220168]
Datum
14. Juni 2021 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu der Bitte Ihnen die nachfolgenden Dokumente zur Verfügung zu stellen, können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben: 1. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur Nutzung dienstlicher IT-Endgeräte und zum Dienst im Homeoffice Anbei erhalten Sie die Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten und Homeoffice in ihrer gültigen Fassung. Wie das pandemiebedingte Homeoffice bei der Landeshauptstadt München ermöglicht wird, können Sie der Dienstanweisung Corona und den darauf basierenden Dokumenten entnehmen. Die jeweils gültige Fassung finden Sie im Internet unter folgendem Link<https://www.muenchen.de/rathaus/Stadt...>. Hinsichtlich Ihrer Anfrage im Bezug auf unsere IT: Bei der Landeshauptstadt München gibt es die IT-Sicherheitsrichtlinie "IT-Nutzer", in der IT-Sicherheitsvorgaben für die Nutzung von IT-Systemen durch unsere Beschäftigen verankert sind. Für die Nutzung spezieller IT Business Services, wie z. B. Full-VPN, gibt es weitere Regelungen, die in der zugehörigen Nutzervereinbarung festgelegt sind. Nach Auskunft unserer Informationssicherheitsbeauftragten dürfen die IT-Sicherheitsrichtlinie und die Nutzervereinbarungen zur Wahrung der IT-Sicherheit des IT-Betriebs und somit auch der von der LHM verarbeiteten Informationen nicht veröffentlicht werden. Dafür bitten wir ums Verständnis. Darüber hinaus sind uns keine einzelne Dienstvereinbarung zur Nutzung dienstlicher Geräte bekannt. 2. Falls noch zusätzliche Regelungsdokumente zur veröffentlichten Dienstanweisung existieren: Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit SARS-CoV-2 Wie das pandemiebedingte Homeoffice bei der Landeshauptstadt München ermöglicht wird, können Sie der Dienstanweisung Corona und den darauf basierenden Dokumenten entnehmen. Die jeweils gültige Fassung finden Sie im Internet unter folgendem Link<https://www.muenchen.de/rathaus/Stadt...>. Freundliche Grüße