Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2

1. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur Nutzung dienstlicher IT-Endgeräte und zum Dienst im Homeoffice

2. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit SARS-CoV-2

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche Richtlinien, …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220103]
Datum
9. Mai 2021 20:55
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zur Nutzung dienstlicher IT-Endgeräte und zum Dienst im Homeoffice 2. Sämtliche Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Hausanordnungen und vergleichbare Regelungsdokumente zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit SARS-CoV-2
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220103/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3000 Sehr Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220103](#3000)
Datum
10. Mai 2021 07:41
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#3000 Sehr Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher I…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220103](#3000) [#220103]
Datum
14. Juni 2021 20:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2“ vom 09.05.2021 (#220103) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220103/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3000 Sehr Antragsteller/in die B…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220103]
Datum
15. Juni 2021 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3000 Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihres IFG Antrages erfolgte mit Bescheid vom 01. Juni 2021 an Ihre private Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider ist mir dieser Bescheid nicht zugegangen. Die letzte mir bekannte Mail stamm…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220103]
Datum
15. Juni 2021 08:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider ist mir dieser Bescheid nicht zugegangen. Die letzte mir bekannte Mail stammt vom 11.05.21 von Ihrer oben stehenden Kollegin, auf die ich am selben Tag geantwortet hatte. Könnten Sie bitte prüfen, ob ggf. ein Tippfehler vorliegt oder der Anhang zu groß sein könnte? Könnten Sie mir den Bescheid außerdem bitte erneut zusenden oder hier hochladen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220103/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3000 Sehr Antragsteller/in es kan…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Dienstvereinbarungen zur Nutzung dienstlicher IT-Geräte, Heimarbeit und Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 [#220103]
Datum
15. Juni 2021 09:10
Status
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3000 Sehr Antragsteller/in es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die dem Bescheid vom 01. Juni 2021 beigefügten Anhänge tatsächlich zu groß waren und somit die Übersendung nicht durchgeführt werden konnte. Aus diesem Grunde werde ich die seinerzeit für Sie bestimmten Unterlagen nunmehr teilen und Ihnen in mehreren Mails auf die von Ihnen benannte E-Mail-Adresse übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Datum
15. Juni 2021
Status