Dienstvorschrift und Statistik Beharrlichkeit StVO 2018-2022

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

- Dienstvorschrift oder ähnliche Regelung im Umgang mit beharrlichen Pflichtverstößen gegen die StVO
- Regel oder Formel, ab welcher behördenintern von Beharrlichkeit ausgegangen wird (z.B. ab 50 Verstößen binnen 6 Kalendermonaten)
- Anzahl an durch Ihre Behörde ausgelöste Verfahren wegen festgestellter Beharrlichkeit in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstvorschrift und Statistik Beharrlichkeit StVO 2018-2022 [#290037]
Datum
12. Oktober 2023 12:23
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dienstvorschrift oder ähnliche Regelung im Umgang mit beharrlichen Pflichtverstößen gegen die StVO - Regel oder Formel, ab welcher behördenintern von Beharrlichkeit ausgegangen wird (z.B. ab 50 Verstößen binnen 6 Kalendermonaten) - Anzahl an durch Ihre Behörde ausgelöste Verfahren wegen festgestellter Beharrlichkeit in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290037/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Dienstvorschrift und Statistik Beharrlichkeit StVO 2018-2022 [#290037] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
12. Oktober 2023 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstvorschrift und Statistik Beharrlichkeit StVO 2018-2022“ vom …
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Dienstvorschrift und Statistik Beharrlichkeit StVO 2018-2022 [#290037] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail) [#290037]
Datum
15. November 2023 12:47
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstvorschrift und Statistik Beharrlichkeit StVO 2018-2022“ vom 12.10.2023 (#290037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.10.2023, beharrliche Pflichtverstöße gegen die StVO; Ak…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.10.2023, beharrliche Pflichtverstöße gegen die StVO; Aktenzeichenmitteilung
Datum
17. November 2023 17:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Auskunftsbegehren wird im Fachbereich Recht unter dem Aktenzeichen D 1274-23 geführt und bearbeitet. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
Az. D 1274-23, Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.10.2023, beharrliche Pflichtverstöße geg…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Az. D 1274-23, Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.10.2023, beharrliche Pflichtverstöße gegen die StVO
Datum
23. November 2023 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihr o.g. Auskunftsbegehren, in dem Sie folgende Fragestellungen aufgeworfen haben: "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dienstvorschrift oder ähnliche Regelung im Umgang mit beharrlichen Pflichtverstößen gegen die StVO - Regel oder Formel, ab welcher behördenintern von Beharrlichkeit ausgegangen wird (z.B. ab 50 Verstößen binnen 6 Kalendermonaten) - Anzahl an durch Ihre Behörde ausgelöste Verfahren wegen festgestellter Beharrlichkeit in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022" Nach Rücksprache mit dem Fachbereich 32 Sicherheit und Ordnung teile ich Ihnen mit, dass keine Dienstvorschriften oder Formeln hinsichtlich des Umgangs mit beharrlichen Verstößen gegen die StVO im ruhenden Verkehr bestehen. Dementsprechend existiert keine Auswertung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az. D 1274-23, Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.10.2023, beharrliche Pflichtverstöße…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. D 1274-23, Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.10.2023, beharrliche Pflichtverstöße gegen die StVO [#290037]
Datum
7. Dezember 2023 16:45
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mir fällt es schwer, Ihre Antwort einzuordnen. Daher erlaube ich mir eine explizite Rückversicherung in Form einer geschlossenen Frage: Ist es korrekt, dass das Ordnungsamt in den Kalenderjahren 2018 bis 2022 keine (=null) beharrlichen Verstöße gegen die StVO im ruhenden Verkehr festgestellt hat? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290037/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt Aachen
Antw: AW: Az. D 1274-23, Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.10.2023, beharrliche Pflichtve…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: AW: Az. D 1274-23, Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.10.2023, beharrliche Pflichtverstöße gegen die StVO [#290037]
Datum
22. Januar 2024 16:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die verzögerte Rückmeldung bitte ich zu entschuldigen. Auf Ihre Rückfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Eine Auswertung der von Ihnen benannten "beharrlichen Verstöße" gegen die StVO im ruhenden Verkehr liegt nicht vor, da solche durch das Ordnungsamt der Stadt Aachen nicht geprüft werden. Die von Ihnen gestellte Rückfrage kann somit nicht mit ja oder nein beantwortet werden. In dem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass bei Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Fahrerinnen und Fahrer die Feststellung erschwert ist, durch wen die meisten Verstöße begangen wurden. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass im Falle der Feststellung verstärkter Verstöße unter Umständen ein Antrag an das Straßenverkehrsamt für dieses Fahrzeug auf Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geprüft wird. Mit freundlichen Grüßen