Dienstvorschrift zu § 18 Abs. 1a BVerfSchG

die Dienstvorschrift sowie Richtlinien, Weisungen, Verfügungen oder sonstige Unterlagen zur Handhabung der sich aus § 18 Abs. 1a BVerfSchG ergebenden Verpflichtung des BAMF.

Gemäß § 18 Abs. 1a S. 1 BVerfSchG übermittelt das BAMF dem Bundesamt für Verfassungsschutz von sich aus bekannt gewordene Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. Nach § 18 Abs. 1a S. 5 BVerfSchG sind die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entscheidung des BAMF zu Übermittlungen nach Satz 1 in einer Dienstvorschrift zu regeln.

Bitte übersenden Sie mir diese Dienstvorschrift sowie weitere Richtlinien, Weisungen, Verfügungen oder sonstige Unterlagen zur Handhabung der sich aus § 18 Abs. 1a BVerfSchG ergebenden Verpflichtung des BAMF.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Dienstvorschrift sowie Richtlinie…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstvorschrift zu § 18 Abs. 1a BVerfSchG [#283784]
Datum
12. Juli 2023 18:59
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Dienstvorschrift sowie Richtlinien, Weisungen, Verfügungen oder sonstige Unterlagen zur Handhabung der sich aus § 18 Abs. 1a BVerfSchG ergebenden Verpflichtung des BAMF. Gemäß § 18 Abs. 1a S. 1 BVerfSchG übermittelt das BAMF dem Bundesamt für Verfassungsschutz von sich aus bekannt gewordene Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. Nach § 18 Abs. 1a S. 5 BVerfSchG sind die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entscheidung des BAMF zu Übermittlungen nach Satz 1 in einer Dienstvorschrift zu regeln. Bitte übersenden Sie mir diese Dienstvorschrift sowie weitere Richtlinien, Weisungen, Verfügungen oder sonstige Unterlagen zur Handhabung der sich aus § 18 Abs. 1a BVerfSchG ergebenden Verpflichtung des BAMF.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283784/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informat…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Dienstvorschrift zu § 18 Abs. 1a BVerfSchG [#283784]
Datum
13. Juli 2023 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.07.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1104 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 12.08.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages benötigen wir bitte Ihre aktuelle Postanschrift, um deren Mitteilung ich Sie bitte. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wie gewünscht schicke ich zur Bearbeitung des Antrags unter dem Aktenzeichen IFG-1104 meine Postansch…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Dienstvorschrift zu § 18 Abs. 1a BVerfSchG [#283784]
Datum
14. Juli 2023 13:44
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie gewünscht schicke ich zur Bearbeitung des Antrags unter dem Aktenzeichen IFG-1104 meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283784/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bescheid
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
24. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort