Dienstvorschriften der Polizei Baden-Württemberg

sämtliche Dienstvorschriften der Polizei Baden-Württemberg

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dienstvorschriften der P…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstvorschriften der Polizei Baden-Württemberg [#284677]
Datum
25. Juli 2023 22:40
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dienstvorschriften der Polizei Baden-Württemberg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/67 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre unten stehende Anfrage vom 25…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Dienstvorschriften der Polizei Baden-Württemberg [#284677]
Datum
2. August 2023 07:08
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/67 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre unten stehende Anfrage vom 25. Juli 2023. Nach erster Prüfung bewerten wir Ihren Antrag derzeit als unbestimmt, da er nicht erkennen lässt, zu welchen Informationen bzw. vorhandenen Aufzeichnungen der Zugang konkret gewünscht wird. Dementsprechend bitten wir gemäß § 7 Abs. 2 des LIFG um Konkretisierung, zu welchen amtlichen Informationen Sie Zugang begehren, insbesondere bitten wir um Erläuterung, was von "Dienstvorschriften der Polizei" alles erfasst sein soll. Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass vom Informationsberechtigten verlangt werden kann, sein Begehren so konkret zu formulieren, dass für die Behörde erkennbar ist, wonach sie zu suchen hat. Mit einem Antrag auf Informationszugang muss sich die Art, der Umfang und das Ziel der begehrten Information bestimmen lassen. Dementsprechend findet ein Informationsbegehren seine Grenzen, wenn dessen Bearbeitung einen für die informationspflichtige Stelle unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass nach § 4 Abs. 2 LIFG zu Informationen, die von Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten betroffen sind, kein Anspruch auf Informationszugang besteht. Im Übrigen wäre ein Antrag bezüglich Informationen, die in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen, wie beispielsweise https://www.landesrecht-bw.de<https://www.landesrecht-bw.de/>, beschafft werden können, insoweit nach § 9 Abs. 3 Nr. 5 LIFG abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, unter „Dienstvorschriften der Polizei“ verstehe ich Dokumente, wie zum Beispiel: - offizielle Regelung…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Dienstvorschriften der Polizei Baden-Württemberg [#284677]
Datum
2. August 2023 18:43
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, unter „Dienstvorschriften der Polizei“ verstehe ich Dokumente, wie zum Beispiel: - offizielle Regelungen zum Dienstwaffengebrauch - offizielle Regelungen zum Einsatzwagengebrauch - offizielle Regelungen, welche Anzahl und Art von Polizeieinheiten zu Einsätzen geschickt werden - offizielle Regelungen für Einsätze bei z.B. Lärmbelästigung, Konflikte mit körperlicher Gewalt, Demonstrationen, Obdachlosen, Drogendelikte oder Ähnliches; Welcher Maßnahmenkatalog ist für Situation XY offiziell vorgesehen? Wie viel Spielraum und Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit haben die BeamtInnen in Situation XY? - offizielle Regelungen zum Umgang mit KollegInnen, sei es auf Hinblick auf Geschlechter-, Glaubensdiskriminierung oder Diskriminierung aufgrund der Sexualität oder Körperbilds - offizielle Regelungen zum Umgang mit Linksextremismus, Rechtsextremismus, Antiautoristarismus (Stichwort: Reichsbürger) bei Polizeibeamten und Zivilisten - offizielle Regelungen zur internen Kommunikation (genehmigte Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail (Zugang nur über Dienstrechner oder auch über private Endgeräte?), SMS, WhatsApp) und Kommunikationsetiketten (Welche Stellen werden in welchen Situationen in welcher Form involviert? Gibt es feste Briefvorlagen oder sind freie Formulierungen möglich?) - offizielle Regelungen zur Kommunikation zwischen Polizei und Dritten (Presse, Verteidiger, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Angehörige, Verdächtige, Opfer, ...) Dies ist ein kurzer Auszug von Bereichen, die, meiner Ansicht nach, bei Ihnen durch offizielle Dokumente beschrieben und vorgegeben sein sollten. Und diese Beschreibungen und Vorgaben verstehe ich „Dienstvorschriften“. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
WG: LIFG-Anfrage - Antwortschreiben „Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, in Bezug auf Ihren L…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
WG: LIFG-Anfrage - Antwortschreiben
Datum
24. August 2023 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
„Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, in Bezug auf Ihren LIFG-Antrag wird Ihnen das beigefügte Schreiben übersandt. Mit freundlichen Grüßen