Guten Tag,
unter „Dienstvorschriften der Polizei“ verstehe ich Dokumente, wie zum Beispiel:
- offizielle Regelungen zum Dienstwaffengebrauch
- offizielle Regelungen zum Einsatzwagengebrauch
- offizielle Regelungen, welche Anzahl und Art von Polizeieinheiten zu Einsätzen geschickt werden
- offizielle Regelungen für Einsätze bei z.B. Lärmbelästigung, Konflikte mit körperlicher Gewalt, Demonstrationen, Obdachlosen, Drogendelikte oder Ähnliches; Welcher Maßnahmenkatalog ist für Situation XY offiziell vorgesehen? Wie viel Spielraum und Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit haben die BeamtInnen in Situation XY?
- offizielle Regelungen zum Umgang mit KollegInnen, sei es auf Hinblick auf Geschlechter-, Glaubensdiskriminierung oder Diskriminierung aufgrund der Sexualität oder Körperbilds
- offizielle Regelungen zum Umgang mit Linksextremismus, Rechtsextremismus, Antiautoristarismus (Stichwort: Reichsbürger) bei Polizeibeamten und Zivilisten
- offizielle Regelungen zur internen Kommunikation (genehmigte Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail (Zugang nur über Dienstrechner oder auch über private Endgeräte?), SMS, WhatsApp) und Kommunikationsetiketten (Welche Stellen werden in welchen Situationen in welcher Form involviert? Gibt es feste Briefvorlagen oder sind freie Formulierungen möglich?)
- offizielle Regelungen zur Kommunikation zwischen Polizei und Dritten (Presse, Verteidiger, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Angehörige, Verdächtige, Opfer, ...)
Dies ist ein kurzer Auszug von Bereichen, die, meiner Ansicht nach, bei Ihnen durch offizielle Dokumente beschrieben und vorgegeben sein sollten. Und diese Beschreibungen und Vorgaben verstehe ich „Dienstvorschriften“.
Mit freundlichen Grüßen
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