Diesel-Absauganlagen in Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr

Ich bitte um Mitteilung, in wie vielen Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr im Gebiet der Stadt Köln Absauganlagen zum Absaugen von Dieselmotoremissionen (DME) installiert und funktionsfähig sind, die die DME direkt am Auspuff ordnungsgemäß absaugen.

Zudem bitte ich um Mitteilung, ob in den Wachen, in denen solche Anlagen installiert sind, die DME von allen dort stehenden Einsatzfahrzeugen absaugen oder nur einem Teil (wieviele?) der Fahrzeuge.

Sollte es Feuerwachen geben, in denen keine solchen Absauganlgen installiert sind, wie wird der Gesundheitsschutz der Feuerwehr-Angehörigen vor karzinogenen DME dort sichergestellt? Befindet sich zudem die Schutzkleidung im selben Raum wie die dieselbetriebenen Fahrzeuge?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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Paul West
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Details
Von
Paul West
Betreff
Diesel-Absauganlagen in Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr [#302582]
Datum
9. März 2024 20:53
An
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung, in wie vielen Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr im Gebiet der Stadt Köln Absauganlagen zum Absaugen von Dieselmotoremissionen (DME) installiert und funktionsfähig sind, die die DME direkt am Auspuff ordnungsgemäß absaugen. Zudem bitte ich um Mitteilung, ob in den Wachen, in denen solche Anlagen installiert sind, die DME von allen dort stehenden Einsatzfahrzeugen absaugen oder nur einem Teil (wieviele?) der Fahrzeuge. Sollte es Feuerwachen geben, in denen keine solchen Absauganlgen installiert sind, wie wird der Gesundheitsschutz der Feuerwehr-Angehörigen vor karzinogenen DME dort sichergestellt? Befindet sich zudem die Schutzkleidung im selben Raum wie die dieselbetriebenen Fahrzeuge?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul West Anfragenr: 302582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302582/
Mit freundlichen Grüßen Paul West
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Dieselmotorabsaugung bei FF (#rz36amc7zwc2) Sehr geehrter Herr West, ich bedanke mich für Ihre Eingabe und bestät…
Von
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Betreff
Dieselmotorabsaugung bei FF (#rz36amc7zwc2)
Datum
11. März 2024 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr West, ich bedanke mich für Ihre Eingabe und bestätige Ihnen, dass Ihr Anliegen in der zuständigen Dienststelle eingegangen ist. Ihre Eingabe wird individuell bearbeitet. Damit ich inhaltlich auf Ihre Angelegenheit eingehen kann, werde ich zunächst alle notwendigen Informationen für Sie zusammentragen. Im Anschluss daran erhalten Sie entweder von mir oder einer anderen Person unaufgefordert eine Rückmeldung. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld und hoffe auf Ihr Verständnis. Sollten Sie in der Zwischenzeit Nachfragen haben, geben Sie dabei bitte die folgende Vorgangs-ID an: #rz36amc7zwc2. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Dieselmotorabsaugung bei FF (#rz36amc7zwc2) Sehr geehrter Herr West, vielen Dank für Ihre Anfrage, welche wir Ih…
Von
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Betreff
Dieselmotorabsaugung bei FF (#rz36amc7zwc2)
Datum
18. März 2024 11:45
Status
Sehr geehrter Herr West, vielen Dank für Ihre Anfrage, welche wir Ihnen gerne beantworten. Derzeit sind in 23 von 28 Gerätehäusern Absauganlagen zum Absaugen von Dieselmotorenemissionen installiert. Die Absaugung erfolgt jeweils direkt am Auspuff. Alle Anlagen werden entsprechend der gültigen Vorgaben regelmäßig gewartet und bei Bedarf instandgesetzt. Sofern derzeit noch keine Absauganlagen vorhanden sind, so greifen organisatorische Maßnahmen. Diese sind beispielsweise: -      Fahrzeuge werden unmittelbar nach dem Starten aus der Fahrzeughalle gefahren. Währenddessen sollen sich im Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten. -      Bei Ein- und Ausfahrten eines Einsatzfahrzeuges befinden sich außer dem Fahrer oder der Fahrerin keine weitere Personen im Fahrzeug. -      Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten innerhalb der abgestellten Fahrzeuge dürfen nur bei abgestelltem Motor und belüfteter Halle durchgeführt werden. -      Es ist keine Einsatzkleidung im Abstellbereich zu lagern. Die entsprechenden Maßnahmen sind Bestandteil der jährlichen Sicherheitsunterweisung. Mit freundlichen Grüßen