Dietenbachwald Sondergenehmigung Baumschutzsatzung

Alle für den Zeitraum August - November erteilten Befreiungen von den Verboten der Baumschutzsatzung, die das Gebiet des Dietenbachwaldes betreffen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juli 2023
  • Frist
    16. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle für den Zeitraum August - Nov…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dietenbachwald Sondergenehmigung Baumschutzsatzung [#283882]
Datum
14. Juli 2023 00:06
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle für den Zeitraum August - November erteilten Befreiungen von den Verboten der Baumschutzsatzung, die das Gebiet des Dietenbachwaldes betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283882/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> der Dietenbachwald befindet sich bis dato nicht im Geltungsbereich der Ba…
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
AW: Dietenbachwald Sondergenehmigung Baumschutzsatzung [#283882]
Datum
14. Juli 2023 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Dietenbachwald befindet sich bis dato nicht im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Freiburg, siehe §2 Absatz (3) BaumS. Dies kommt erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes zustande, nachzulesen unter §2 Absatz (1) BaumS. Freundliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort und den Hinweis bezüglich der Baumschutzsatzung. Ich v…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dietenbachwald Sondergenehmigung Baumschutzsatzung [#283882]
Datum
16. Juli 2023 20:34
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort und den Hinweis bezüglich der Baumschutzsatzung. Ich verallgemeinere die Anfrage daher auf alle für den Zeitraum Juli - November erteilten Ausnahmen von auf das Gebiet des Dietenbachwaldes anwendbaren Natur- oder Umweltschutzgesetzen. Sollte dieses Gebiet in den Verwaltungsbereich einer anderen Behörde fallen, so bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283882/
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich hier um Wald. Daher ist das Forstamt zuständig und es gil…
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
AW: Dietenbachwald Sondergenehmigung Baumschutzsatzung [#283882]
Datum
17. Juli 2023 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich hier um Wald. Daher ist das Forstamt zuständig und es gilt dort die Waldgesetzgebung. Für die Kontrolle der Naturschutzgesetze ist das Umweltamt zuständig. Freundliche Grüße,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Hinweis und die zügige Rückmeldung. Das Anliegen ist damit von m…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dietenbachwald Sondergenehmigung Baumschutzsatzung [#283882]
Datum
17. Juli 2023 07:53
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Hinweis und die zügige Rückmeldung. Das Anliegen ist damit von meiner Seite im Bezug auf das GuT geklärt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283882/