Digital-Gipfel in Jena im November 2023

das "überzeugende Konzept", das die Stadt Jena vorgelegt hat und für das sie für die Austragung des Digital-Gipfels im November 2023 ausgewählt wurde. Außerdem eine Liste, wer zu diesem Gipfel eingeladen ist (ohne Beachtung dessen, ob und wer bereits zugesagt hat) und wer darüber nach welchen Kriterien entschieden hat, an wen diese Einladungen erfolgen. Und darüber hinaus eine Liste der lokalen Unternehmen und Akteur*innen, die laut der Pressemitteilung/dem Konzept eingebunden sein werden. Herzlichen Dank!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Julia Burkhardt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das "überzeugende Konzept",…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Julia Burkhardt
Betreff
Digital-Gipfel in Jena im November 2023 [#287156]
Datum
28. August 2023 08:09
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das "überzeugende Konzept", das die Stadt Jena vorgelegt hat und für das sie für die Austragung des Digital-Gipfels im November 2023 ausgewählt wurde. Außerdem eine Liste, wer zu diesem Gipfel eingeladen ist (ohne Beachtung dessen, ob und wer bereits zugesagt hat) und wer darüber nach welchen Kriterien entschieden hat, an wen diese Einladungen erfolgen. Und darüber hinaus eine Liste der lokalen Unternehmen und Akteur*innen, die laut der Pressemitteilung/dem Konzept eingebunden sein werden. Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julia Burkhardt Anfragenr: 287156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287156/ Postanschrift Julia Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julia Burkhardt

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) | Zwischennachricht | Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) | Zwischennachricht | Ihr Antrag vom 28.08.2023
Datum
5. September 2023 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Burkhardt, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 28.08.2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIA3 zuständig. Sie begehren Zugang zu amtlichen Informationen über den Digital Gipfel 2023, insbesondere über die eingeladenen Gäste, das Bewerbungskonzept der Stadt Jena und die teilnehmenden Unternehmen und Akteur:innen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren - nach dem Gebührenrahmen bis zu EUR 500,00 - anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Eine - wie von Ihnen erbeten - detaillierte Aufschlüsselung ist nicht möglich. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten Dritter enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von - aufwandsintensiven - Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Zudem muss ein Antrag begründet werden, der die personenbezogenen Daten Dritter (§§ 5 Abs. 1, 2; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Für diesen Fall weise ich bereits jetzt darauf hin, dass über den Antrag erst nach Drittbeteiligung entschieden werden kann. Die gesetzlich vorgesehene Frist für die Stellungnahme betroffener Dritter beträgt einen Monat. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen