Digital Services Act: DSC Deutsch­land - die Ko­or­di­nie­rungs­stel­le für di­gi­ta­le Diens­te

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist nun die DSC Deutsch­land - die Ko­or­di­nie­rungs­stel­le für di­gi­ta­le Diens­te. Ich finde auf den Kontaktseiten der Agentur keine Beschwerdestelle dafür, obwohl das Gesetz inkraft ist. Ich bitte um Aufklärung bzw. Umsetzung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Falk Hoffmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagentur ist nun die DSC…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Falk Hoffmann
Betreff
Digital Services Act: DSC Deutsch­land - die Ko­or­di­nie­rungs­stel­le für di­gi­ta­le Diens­te [#304105]
Datum
25. März 2024 13:57
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur ist nun die DSC Deutsch­land - die Ko­or­di­nie­rungs­stel­le für di­gi­ta­le Diens­te. Ich finde auf den Kontaktseiten der Agentur keine Beschwerdestelle dafür, obwohl das Gesetz inkraft ist. Ich bitte um Aufklärung bzw. Umsetzung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Falk Hoffmann Anfragenr: 304105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304105/
Mit freundlichen Grüßen Falk Hoffmann
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hoffmann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrages. Mit fre…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
[sign] AW: Digital Services Act: DSC Deutsch­land - die Ko­or­di­nie­rungs­stel­le für di­gi­ta­le Diens­te [#304105]
Datum
25. März 2024 17:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hoffmann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrages. Mit freundlichem Gruß

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Hoffmann, beigefügt sende ich Ihnen Ihren IFG-Bescheid. Mit freundlichem Gruß
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
[sign] AW: Digital Services Act: DSC Deutsch­land - die Ko­or­di­nie­rungs­stel­le für di­gi­ta­le Diens­te [#304105]
Datum
23. April 2024 16:06
Status
Sehr geehrter Herr Hoffmann, beigefügt sende ich Ihnen Ihren IFG-Bescheid. Mit freundlichem Gruß