Digitale Alarmierung der Einsatzkräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in NRW
Fragen zur Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (also z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst):
Laut
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_BOS-Leitstellen
gibt es in NRW 52 Integrierte Rettungsleitstellen zur Alarmierung von Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz-Einsatzmitteln.
Zur Einsatzkräfte-Alarmierung kommt die sogenannte "Digitale Alarmierung" zum Einsatz.
Zur Adressierung der digitalen Funkmelde-Empfänger sind dem Land NRW laut
"Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - Geräte für die digitale Funkalarmierung - Stand: April 2011"
- siehe unter https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/richtlinien/tr-bos-digitale-funkalarm/TR-BOS_Digitale-Funkalarmierung-April-2011_002.pdf -
die folgenden Adresskodierungen vergeben:
NRW: von Anfangsadresse 1 120 000 bis Endadresse 1 375 999, also insgesamt 256 000 Adressen.
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen teilt dazu mit:
Für die Koordination der Vergabe der Adressen an die jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereiche ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) zuständig.
Mein Anliegen:
1) Welche Behörde bzw. Dienststelle Ihres Hauses koordiniert die Vergabe der Adressen an die jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereiche ?
2) Bitte stellen Sie eine Übersicht der Zuordnungen der Alarmierungsadresssen zum jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereich zur Verfügung,
also z.B.:
1 120 000 - 1 120 999 Leitstelle Aachen
1 130 000 - 1 130 999 Leitstelle Berga
...
Vielen Dank.
Antwort verspätet
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Datum3. März 2024
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6. April 2024
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