Digitale Alarmierung der Einsatzkräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz

Fragen zur Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (also z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst):

Laut
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_BOS-Leitstellen
gibt es in Rheinland-Pfalz 10 Rettungsleitstellen zur Alarmierung von Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz-Einsatzmitteln.

Zur Einsatzkräfte-Alarmierung kommt die sogenannte "Digitale Alarmierung" zum Einsatz.

Zur Adressierung der digitalen Funkmelde-Empfänger sind dem Land Rheinland-Pfalz laut
"Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - Geräte für die digitale Funkalarmierung - Stand: April 2011"
- siehe unter https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/richtlinien/tr-bos-digitale-funkalarm/TR-BOS_Digitale-Funkalarmierung-April-2011_002.pdf -
die folgenden Adresskodierungen vergeben:

Rheinland-Pfalz: von Anfangsadresse 1 376 000 bis Endadresse 1 599 999, also insgesamt 224 000 Adressen.

Mein Anliegen:

1) Welche Behörde bzw. Dienststelle Ihres Hauses koordiniert die Vergabe der Adressen an die jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereiche ?

2) Bitte stellen Sie eine Übersicht der Zuordnungen der Alarmierungsadresssen zum jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereich zur Verfügung,
also z.B.:
1 376 000 - 1 379 999 Leitstelle Kaiser (Kaiserslautern)
1 400 000 - 1 404 999 Leitstelle Koblenz
...

Vielen Dank.

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen zur Digitalen Alarmierung v…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Alarmierung der Einsatzkräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz [#304889]
Datum
3. April 2024 12:10
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen zur Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (also z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst): Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_BOS-Leitstellen gibt es in Rheinland-Pfalz 10 Rettungsleitstellen zur Alarmierung von Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz-Einsatzmitteln. Zur Einsatzkräfte-Alarmierung kommt die sogenannte "Digitale Alarmierung" zum Einsatz. Zur Adressierung der digitalen Funkmelde-Empfänger sind dem Land Rheinland-Pfalz laut "Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - Geräte für die digitale Funkalarmierung - Stand: April 2011" - siehe unter https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/richtlinien/tr-bos-digitale-funkalarm/TR-BOS_Digitale-Funkalarmierung-April-2011_002.pdf - die folgenden Adresskodierungen vergeben: Rheinland-Pfalz: von Anfangsadresse 1 376 000 bis Endadresse 1 599 999, also insgesamt 224 000 Adressen. Mein Anliegen: 1) Welche Behörde bzw. Dienststelle Ihres Hauses koordiniert die Vergabe der Adressen an die jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereiche ? 2) Bitte stellen Sie eine Übersicht der Zuordnungen der Alarmierungsadresssen zum jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereich zur Verfügung, also z.B.: 1 376 000 - 1 379 999 Leitstelle Kaiser (Kaiserslautern) 1 400 000 - 1 404 999 Leitstelle Koblenz ... Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304889/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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