Digitale Alarmierung der Einsatzkräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz
Fragen zur Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (also z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst):
Laut
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_BOS-Leitstellen
gibt es in Rheinland-Pfalz 10 Rettungsleitstellen zur Alarmierung von Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz-Einsatzmitteln.
Zur Einsatzkräfte-Alarmierung kommt die sogenannte "Digitale Alarmierung" zum Einsatz.
Zur Adressierung der digitalen Funkmelde-Empfänger sind dem Land Rheinland-Pfalz laut
"Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - Geräte für die digitale Funkalarmierung - Stand: April 2011"
- siehe unter https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/richtlinien/tr-bos-digitale-funkalarm/TR-BOS_Digitale-Funkalarmierung-April-2011_002.pdf -
die folgenden Adresskodierungen vergeben:
Rheinland-Pfalz: von Anfangsadresse 1 376 000 bis Endadresse 1 599 999, also insgesamt 224 000 Adressen.
Mein Anliegen:
1) Welche Behörde bzw. Dienststelle Ihres Hauses koordiniert die Vergabe der Adressen an die jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereiche ?
2) Bitte stellen Sie eine Übersicht der Zuordnungen der Alarmierungsadresssen zum jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereich zur Verfügung,
also z.B.:
1 376 000 - 1 379 999 Leitstelle Kaiser (Kaiserslautern)
1 400 000 - 1 404 999 Leitstelle Koblenz
...
Vielen Dank.
Warte auf Antwort
-
Datum3. April 2024
-
7. Mai 2024
-
3 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!