Digitale Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in NRW

Fragen zur Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (also z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst):

Laut
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_BOS-Leitstellen
gibt es in NRW 52 Integrierte Rettungsleitstellen zur Alarmierung von Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz-Einsatzmitteln.

Zur Einsatzkräfte-Alarmierung kommt die sogenannte "Digitale Alarmierung" zum Einsatz.

Zur Adressierung der digitalen Funkmelde-Empfänger sind dem Land NRW laut
"Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - Geräte für die digitale Funkalarmierung - Stand: April 2011"
- siehe unter https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/richtlinien/tr-bos-digitale-funkalarm/TR-BOS_Digitale-Funkalarmierung-April-2011_002.pdf -
die folgenden Adresskodierungen vergeben:

NRW: von Anfangsadresse 1 120 000 bis Endadresse 1 375 999, also insgesamt 256 000 Adressen.

Meine Fragen:

1) Welche Behörde bzw. Dienststelle Ihres Hauses koordiniert die Vergabe der Adressen an die jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereiche ?

2) Bitte stellen Sie eine Übersicht der Zuordnungen der Alarmierungsadresssen zum jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereich zur Verfügung,
also z.B.:
1 120 000 - 1 120 999 Leitstelle Aachen
1 130 000 - 1 130 999 Leitstelle Berga
...

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fr…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in NRW [#295964]
Datum
1. Januar 2024 18:56
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen zur Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (also z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst): Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_BOS-Leitstellen gibt es in NRW 52 Integrierte Rettungsleitstellen zur Alarmierung von Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz-Einsatzmitteln. Zur Einsatzkräfte-Alarmierung kommt die sogenannte "Digitale Alarmierung" zum Einsatz. Zur Adressierung der digitalen Funkmelde-Empfänger sind dem Land NRW laut "Technische Richtlinie der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - Geräte für die digitale Funkalarmierung - Stand: April 2011" - siehe unter https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/richtlinien/tr-bos-digitale-funkalarm/TR-BOS_Digitale-Funkalarmierung-April-2011_002.pdf - die folgenden Adresskodierungen vergeben: NRW: von Anfangsadresse 1 120 000 bis Endadresse 1 375 999, also insgesamt 256 000 Adressen. Meine Fragen: 1) Welche Behörde bzw. Dienststelle Ihres Hauses koordiniert die Vergabe der Adressen an die jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereiche ? 2) Bitte stellen Sie eine Übersicht der Zuordnungen der Alarmierungsadresssen zum jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereich zur Verfügung, also z.B.: 1 120 000 - 1 120 999 Leitstelle Aachen 1 130 000 - 1 130 999 Leitstelle Berga ... Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295964/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG - Antrag Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr Sehr << Antrags…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr
Datum
15. Januar 2024 07:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Das IFG NRW stellt nur auf in der angefragten Behörde vorhandene Informationen ab (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Zu Ihren Fragen: 1. Welche Behörde bzw. Dienststelle Ihres Hauses koordiniert die Vergabe der Adressen an die jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereiche? Für die Koordination der Vergabe der Adressen an die jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereiche ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) zuständig. 2. Zurverfügungstellung einer Übersicht der Zuordnung der Alarmadressen zum jeweiligen Rettungsleitstellen-Bereich: Dem Ministerium des Inneren des Landes NRW lieben die gewünschten Daten nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG - Antrag Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr [#295964] Sehr &l…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Antrag Digitalen Alarmierung von Einsatzkräften der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr [#295964]
Datum
15. Januar 2024 13:33
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295964/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>