Digitale Bereitstellung von Ausschuss-, Ortsbeirats- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Vetschau ab dem Jahre 2021 bis heute

Anfrage an: Vetschau/Spreewald

Digitale Bereitstellung von Ausschuss-, Ortsbeirats- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Vetschau ab dem Jahre 2021 bis heute.

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Vetschau,

im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Stadtverordneten ist im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Vetschau bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich.

Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde.

Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften im Ratsinformationssystem der Stadt Vetschau, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Dokumente gebeten.

Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch die Stadt Vetschau erfolgen wird.

Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung aller Niederschriften gegenüber der interessierten Öffentlichkeit durch die Mitwirkenden der Stadt Vetschau ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt.

Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Calau und weitere).

Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    1. September 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Vetschau/Spreewald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Bereitstellung von Ausschuss-, Ortsbeirats- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Vetschau ab dem Jahre 2021 bis heute [#287459]
Datum
1. September 2023 12:12
An
Vetschau/Spreewald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Digitale Bereitstellung von Ausschuss-, Ortsbeirats- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Vetschau ab dem Jahre 2021 bis heute. Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Vetschau, im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Stadtverordneten ist im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Vetschau bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich. Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde. Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften im Ratsinformationssystem der Stadt Vetschau, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Dokumente gebeten. Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch die Stadt Vetschau erfolgen wird. Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung aller Niederschriften gegenüber der interessierten Öffentlichkeit durch die Mitwirkenden der Stadt Vetschau ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt. Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Calau und weitere). Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287459/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitale Bereitstellung von Ausschuss-, Ortsbeirats- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Vetschau ab dem Jahre 2021 bis heute“ [#287459]
Datum
5. März 2024 14:53
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/287459/ Die AIG-Anfrage mit Datum vom 01.09.2023 hat die dafür zuständige Stadt Vetschau bislang in keiner Art und Weise bearbeitet bzw. beantwortet. Maßgebliche gesetzliche Fristen wurden damit von der Stadt Vetschau zulasten des Antragsstellers verletzt. Es wird daher ausdrücklich um Beanstandung, Vermittlung und zeitnahe Aktivierung der Verwaltung in Vetschau durch die dafür zuständige Landesbeauftragte für Informationszugangs gebeten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 287459.pdf Anfragenr: 287459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287459/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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geschwärzt
739,9 KB

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Vetschau/Spreewald
Ihre Anfrage Nr. 287459 Sehr << Antragsteller:in >> Wir haben Ihre Anfrage erhalten. Aktuell sind die…
Von
Vetschau/Spreewald
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 287459
Datum
30. April 2024 18:05
Status
vetschau-logo-sehr-klein-mailanhang.jpg
10,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Wir haben Ihre Anfrage erhalten. Aktuell sind die Protokolle der Sitzungen Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse und der Sitzungen der Ortsbeiräte nicht online verfügbar. Laut Kommunalverfassung Brandenburg sind die Beschlüsse zu veröffentlichen, was auch im Amtsblatt "Vetschauer Nachrichten" vollzogen wird. Ihr Auskunftsersuchen umfasst 3 Jahrgänge und sämtliche Ausschüsse und 10 Ortsbeiräte mit mehreren Sitzungen pro Jahr. Das Recherchieren der Protokolle und deren digitale Aufbereitung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand. Da die Protokolle der Ortsbeiräte in den Ortsbeiräten selbst geschrieben werden, liegen diese auch nicht digital vor und müssten digitalisiert werden. Der Aufwand wäre sehr groß. Unter Berücksichtigung des AIG müssten trotzdem mindestens 3 Stunden mit einer Gebühr berechnet werden. In Anwendung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Vetschau/Spreewald Anlage Gebührentarif Punkt 10 würden ein Gebührensatz von 10,00 Euro je angefangene Viertelstunde anzusetzen sein. Somit würde eine Gebühr von 120,00 Euro berechnet werden. Alternativ schlagen wir vor, dass Sie vor Ort in die Protokolle einsehen. Hier wäre ebenfalls eine Gebühr nach Zeitaufwand zu berechnen (Anlage Gebührentarif Punkt 8 - 10 Euro je angefangene Viertelstunde). Je nach Zeitaufwand würde so eine geringere Gebühr entstehen. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie die Auskunft in Anspruch nehmen wollen. Dann bereiten wir diese vor und erstellen den Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen