Digitale Bereitstellung von Ausschuss-, Ortsbeirats- u. SVV-Niederschriften sowie aller öff. Beschlussvorlagen und Drucksachen inkl. Anlagen im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Großräschen ab dem Jahre 2021 bis heute

Anfrage an: Großräschen

Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u, SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer ab dem Jahre 2021 bis heute.

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Großräschen,

im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Stadtverordneten ist im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Großräschen bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften und Beschlussvorlagen möglich.

Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften und Beschlussvorlagen wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde.

Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften und Beschlussvorlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Großräschen, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Dokumente gebeten.

Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften und Beschlussvorlagen durch die Stadt Großräschen erfolgen wird.

Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung aller Niederschriften und Beschlussvorlagen durch die Erfüllungsgehilfen der Stadt Großräschen ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt.

Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Calau nd weitere).

Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Großräschen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Bereitstellung von Ausschuss-, Ortsbeirats- u. SVV-Niederschriften sowie aller öff. Beschlussvorlagen und Drucksachen inkl. Anlagen im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Großräschen ab dem Jahre 2021 bis heute [#287402]
Datum
31. August 2023 14:08
An
Großräschen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u, SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer ab dem Jahre 2021 bis heute. Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Großräschen, im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Stadtverordneten ist im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Großräschen bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften und Beschlussvorlagen möglich. Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften und Beschlussvorlagen wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde. Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften und Beschlussvorlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Großräschen, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Dokumente gebeten. Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften und Beschlussvorlagen durch die Stadt Großräschen erfolgen wird. Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung aller Niederschriften und Beschlussvorlagen durch die Erfüllungsgehilfen der Stadt Großräschen ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt. Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Calau nd weitere). Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287402/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Großräschen
Sehr geehrter [geschwärzt], ich stimme Ihnen zu, dass eine digitale Abrufbarkeit der Niederschriften und Beschluss…
Von
Großräschen
Betreff
AW: Digitale Bereitstellung von Ausschuss-, Ortsbeirats- u. SVV-Niederschriften sowie aller öff. Beschlussvorlagen und Drucksachen inkl. Anlagen im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Großräschen ab dem Jahre 2021 bis heute [#287402]
Datum
12. September 2023 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], ich stimme Ihnen zu, dass eine digitale Abrufbarkeit der Niederschriften und Beschlussvorlagen über das Ratsinformationssystem der Stadt Großräschen für die Öffentlichkeit nicht möglich ist. Ich weise darauf hin, dass die Art und Weise des Informationszugangs die Kommune bestimmt, eine digitale Bereitstellung der Niederschriften von Ausschuss- bzw, SVV-Sitzungen ist nicht pflichtig. Das Amtsblatt der Stadt Großräschen steht jederzeit digital und barrierefrei für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Ihren Antrag auf Bereitstellung von Ausschuss- und SVV-Niederschriften ab dem Jahr 2021 begründen Sie bitte hinreichend. Sie können diese dann gern vor Ort zu den Öffnungszeiten- nach Information durch Sie zu den gewünschten konkreten Inhalten- einsehen. Ein Besuch der Sitzungen, öffentlicher Teil, der SVV bzw. der Ausschüsse steht Ihnen jederzeit frei. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Karin Neufeld Amtsleiterin Allgemeine Verwaltung [geschwärzt] Stadt Großräschen Seestraße 16 01983 Großräschen [geschwärzt] Telefon: 035753 27-120 Telefax: 035753 27-113 E-Mail: kneufeld@grossraeschen.de [geschwärzt] ***Hinweis*** Sofern die Stadt Großräschen erstmalig personenbezogene Daten von Ihnen erhebt und verarbeitet, möchten wir Sie auf die Neuerungen im Datenschutz aufgrund der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinweisen. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den von Ihnen verfolgten Zweck bzw. den gesetzlich erlaubten Zwecken bei uns erhoben und gespeichert. Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.grossraeschen.de auf der Startseite in der Fußzeile, unter dem Punkt „Datenschutz“. Speziellere Hinweise und Informationen im Zusammenhang mit Melde- und Passangelegenheiten finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter diesem Punkt. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Der Empfang von E-Mails mit Dateianhängen ist auf eine Größe von 10 MB pro E-Mail begrenzt. E-Mails von der Stadt [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]

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Betreff
AW: Digitale Bereitstellung von Ausschuss-, Ortsbeirats- u. SVV-Niederschriften sowie aller öff. Beschlussvorlagen inkl. Anlagen im öff. Ratsinformationssystem der Stadt Großräschen ab dem Jahre 2021 bis heute [#287402]
Datum
19. September 2023 13:05
An
Großräschen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 12. September 2023 über das Online-Portal "Frag den Staat". Gemäß § 1 AIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen informationen, die keiner rechtlich zulässigen Geheimhaltung bedürfen. Darunter fallen auch öffentliche Sitzungsniederschriften und Beschlussvorlagen aller öffentlich beratenden und beschließenden Gremien der Stadt Großräschen. Bitte stellen Sie diese - wie beantragt - in zeitgemäßer und digitaler Form (idealerweise als PDF) bereit. Eine "hinreichende Begründung" zum eingereichten Informationsfreiheitsbegehren wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Akteneinsichts- und Informationssgesetz die Erhebung der hier von der Stadt Großräschen geforderten Daten überhaupt nicht notwendig macht, ist die Datenerhebung unzulässig. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg stellt ein sog. Jedermannsrecht dar, welches nicht an den konkreten Bürger- und Einwohnerstatus in einer konkreten Kommune gekoppelt ist. Der Stadt Großräschen wird daher angeraten, sich mit den bereits seit mehrreren Jahrzehnten geltenden Informationsfreiheitsgesetzen des Landes Brandenburg besser vertraut zu machen und auch die entsprechenden Anwendungshinweise gründlich zu lesen. https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/service/informationsmaterial/details/~24-05-2018-anwendungshinweise-zum-akteneinsichts-und-informationszugangsgesetz-stand-november-2014m Bitte bescheiden Sie den eingereichten Antrag. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Freundliche Grüße Anfragenr: 287402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287402/