Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Amtsverwaltung in Ruhland ab dem Jahre 2021 bis heute

Anfrage an: Stadt Ruhland

Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Amtsverwaltung in Ruhland ab dem Jahre 2021 bis heute

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt und der Amtsverwaltung Ruhland,

im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Stadtverordneten und Fach- bzw. Amtsausschüsse ist im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Ruhland bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich.

Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde.

Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften im Ratsinformationssystem der Amtes Ruhland, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Niederschriften gebeten.

Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch das Amt Ruhland erfolgen wird.

Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung der Niederschriften durch das Amt Ruhland ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt.

Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Elsterwerda und weitere).

Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Stadt Ruhland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Amtsverwaltung in Ruhland ab dem Jahre 2021 bis heute [#287399]
Datum
31. August 2023 13:39
An
Stadt Ruhland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Amtsverwaltung in Ruhland ab dem Jahre 2021 bis heute Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt und der Amtsverwaltung Ruhland, im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Stadtverordneten und Fach- bzw. Amtsausschüsse ist im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Ruhland bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich. Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde. Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften im Ratsinformationssystem der Amtes Ruhland, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Niederschriften gebeten. Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch das Amt Ruhland erfolgen wird. Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung der Niederschriften durch das Amt Ruhland ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt. Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Elsterwerda und weitere). Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287399/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u. SVV-Niederschriften im ö…
An Stadt Ruhland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Amtsverwaltung in Ruhland ab dem Jahre 2021 bis heute [#287399]
Datum
6. Oktober 2023 12:33
An
Stadt Ruhland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Amtsverwaltung in Ruhland ab dem Jahre 2021 bis heute“ vom 31.08.2023 (#287399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den konkreten Sachstand zur vorliegenden Informationsfreiheitsanfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u. SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Amtsverwaltung in Ruhland ab dem Jahre 2021 bis heute“ [#287399]
Datum
5. März 2024 15:04
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/287459/ Die AIG-Anfrage mit Datum vom 31.08.2023 hat die dafür zuständige Stadt Ruhland bislang in keiner Art und Weise bearbeitet bzw. beantwortet. Maßgebliche gesetzliche Fristen wurden damit von der Stadt Ruhland zulasten des Antragsstellers verletzt. Es wird daher ausdrücklich um Beanstandung, Vermittlung und zeitnahe Aktivierung der Verwaltung in Ruhland durch die dafür zuständige Landesbeauftragte für Informationszugangs gebeten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 287399.pdf Anfragenr: 287399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287399/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
494,3 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
733,2 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Amt Ruhland vom 31. August 2024 Sehr << Antragsteller:in >> al…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Amt Ruhland vom 31. August 2024
Datum
15. April 2024 14:26
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
lda-schreiben.pdf
564,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau I. v. d. Decken beigefügtes Schreiben zum Az. 002/24/0471 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen