Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u, SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer ab dem Jahre 2021 bis heute

Anfrage an: Lauchhammer

Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u, SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer ab dem Jahre 2021 bis heute

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Lauchhammer,

im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Stadtverordneten ist im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich.

Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde.

Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften im Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Niederschriften gebeten.

Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch die Stadt Lauchhammer erfolgen wird.

Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung der Niederschriften durch die Stadt Lauchhammer ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt.

Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Elsterwerda und weitere).

Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Lauchhammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u, SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer ab dem Jahre 2021 bis heute [#287391]
Datum
31. August 2023 11:48
An
Lauchhammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u, SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer ab dem Jahre 2021 bis heute Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Lauchhammer, im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Stadtverordneten ist im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich. Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde. Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften im Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Niederschriften gebeten. Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch die Stadt Lauchhammer erfolgen wird. Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung der Niederschriften durch die Stadt Lauchhammer ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt. Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Elsterwerda und weitere). Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287391/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Lauchhammer
E-Mail vom 31.08.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Sie wird unt…
Von
Lauchhammer
Betreff
E-Mail vom 31.08.2023
Datum
7. September 2023 15:21
Status
Warte auf Antwort
4-153528101535259c0049637fc1258a23.png
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Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Sie wird unter dem Aktenzeichen -30.10.02.01 << Antragsteller:in >>- durch den Unterzeichner bearbeitet. Da Ihre E-Mail keine digitale Signatur enthielt, ist Ihre zweifelsfreie Authentifizierung nicht gewährleistet. Das letzte Mal haben wir über eine andere E-Mail-Adresse korrespondiert. Daher habe ich datenschutzrechtliche Bedenken gegen den von Ihnen vorgeschlagenen Weg der Kommunikation mittels E-Mail. Bitte teilen Sie mir Ihre zustellungsfähige Anschrift mit. So ist gewährleistet, dass Sie tatsächlich der Verfasser der E-Mail sind und damit der Antragsteller. Die Kommunikation erfolgt dann auf dem Postweg. Über Ihren Antrag ist nach entsprechender Prüfung, Anhörung, mittels eines Verwaltungsaktes zu entscheiden. Dieser ist, in Form eines Bescheides, dem Antragsteller zuzustellen. Die Stadt Lauchhammer nimmt Zustellungen per Postunternehmen vor. In Ihrer E-Mail wird eine mögliche Veröffentlichung auf einem Internet-Portal erwähnt. Dem widerspreche ich ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: E-Mail vom 31.08.2023 [#287391]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bereitstellung von Au…
An Lauchhammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: E-Mail vom 31.08.2023 [#287391]
Datum
6. Oktober 2023 11:56
An
Lauchhammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bereitstellung von Ausschuss- u, SVV-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Lauchhammer ab dem Jahre 2021 bis heute“ vom 31.08.2023 (#287391) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Insbesondere ist der E-Mail vom 31.08.2023 keine konkrete Angabe zu den Modalitäten des Informationszugangs bzw. möglicherweise von der Stadt Lauchhammer im Nachgang geforderten Verwaltungsgebühren für die eingereichte Transparenzanfrage entnehmbar. Bitte informieren Sie über die konkreten Modalitäten der Gewährleistung der Informationsfreiheit in Ihrem Hause. Mit freundlichen Grüßen E n r i c o G r i e g e r

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Lauchhammer
WG: AW: E-Mail vom 31.08.2023 [#287391] Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise auf meine E-Mail vom …
Von
Lauchhammer
Betreff
WG: AW: E-Mail vom 31.08.2023 [#287391]
Datum
9. Oktober 2023 08:46
Status
Warte auf Antwort
4-0c5788480c5785d400253ee7c1258a43.png
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Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise auf meine E-Mail vom 31.08.2023. Gerne füge ich diese nochmal bei. Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Sie wird unter dem Aktenzeichen -30.10.02.01 << Antragsteller:in >>- durch den Unterzeichner bearbeitet. Da Ihre E-Mail keine digitale Signatur enthielt, ist Ihre zweifelsfreie Authentifizierung nicht gewährleistet. Das letzte Mal haben wir über eine andere E-Mail-Adresse korrespondiert. Daher habe ich datenschutzrechtliche Bedenken gegen den von Ihnen vorgeschlagenen Weg der Kommunikation mittels E-Mail. Bitte teilen Sie mir Ihre zustellungsfähige Anschrift mit. So ist gewährleistet, dass Sie tatsächlich der Verfasser der E-Mail sind und damit der Antragsteller. Die Kommunikation erfolgt dann auf dem Postweg. Über Ihren Antrag ist nach entsprechender Prüfung, Anhörung, mittels eines Verwaltungsaktes zu entscheiden. Dieser ist, in Form eines Bescheides, dem Antragsteller zuzustellen. Die Stadt Lauchhammer nimmt Zustellungen per Postunternehmen vor. In Ihrer E-Mail wird eine mögliche Veröffentlichung auf einem Internet-Portal erwähnt. Dem widerspreche ich ausdrücklich. Ich habe der E-Mail inhaltlich nichts hinzuzufügen. Mit freundlichen Grüßen