Digitale Bereitstellung von Ausschuss- und Ortsbeirats-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Altdöbern ab dem Jahre 2021 bis heute

Anfrage an: Amt Altdöbern

Digitale Bereitstellung von Ausschuss- und Ortsbeirats-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Altdöbern ab dem Jahre 2021 bis heute.

Sehr geehrte Damen und Herren der Amtsverwaltung Altdöbern,

im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Ortsbeiräte, Fach- bzw. Amtsausschüsse ist im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Altdöbern bislang keine vollständige und durchgängige digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich.

Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde.

Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften im Ratsinformationssystem der Amtes Altdöbern, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Niederschriften gebeten.

Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch das Amt Altdöbern erfolgen wird.

Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung der Niederschriften durch das Amt Altdöbern ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt.

Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Calau und weitere).

Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Amt Altdöbern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Bereitstellung von Ausschuss- und Ortsbeirats-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Altdöbern ab dem Jahre 2021 bis heute [#287401]
Datum
31. August 2023 14:00
An
Amt Altdöbern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Digitale Bereitstellung von Ausschuss- und Ortsbeirats-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Altdöbern ab dem Jahre 2021 bis heute. Sehr geehrte Damen und Herren der Amtsverwaltung Altdöbern, im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der Ortsbeiräte, Fach- bzw. Amtsausschüsse ist im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Altdöbern bislang keine vollständige und durchgängige digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich. Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde. Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften im Ratsinformationssystem der Amtes Altdöbern, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Niederschriften gebeten. Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch das Amt Altdöbern erfolgen wird. Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung der Niederschriften durch das Amt Altdöbern ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt. Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Calau und weitere). Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287401/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt Altdöbern
Sehr geehrter [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Mailanfrage vom 01.09.2023 darf ich Ihnen hiermit die Eingangsb…
Von
Amt Altdöbern
Betreff
WG: Digitale Bereitstellung von Ausschuss- und Ortsbeirats-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Altdöbern ab dem Jahre 2021 bis heute [#287401]
Datum
11. September 2023 14:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Mailanfrage vom 01.09.2023 darf ich Ihnen hiermit die Eingangsbestätigung übermitteln. Sonnige Grüße aus dem Seenland Frank Neubert Amtsdirektor Amt Altdöbern Marktstraße 1 03229 Altdöbern Tel.: 035434 600-10 Fax: 035434 600-60 Email: info@amt-altdoebern.de Internet: http://www.amt-altdoebern.de Öffnungszeiten: Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Bankverbindung: Amt Altdöbern Gemeinde Altdöbern Gemeinde Bronkow Gemeinde Luckaitztal Gemeinde Neupetershain Gemeinde Neu-Seeland IBAN: DE46180550003061000010 IBAN: DE62180550003460002432 IBAN: DE87180550003460002467 IBAN: DE40180550003460002440 IBAN: DE17180550003037110014 IBAN: DE12180550003460002459 BIC: WELADED1OSL BIC: WELADED1OSL BIC: WELADED1OSL BIC: WELADED1OSL BIC: WELADED1OSL BIC: WELADED1OSL [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Amt Altdöbern
WG: Antrag auf Akteneinsicht Antrag auf Akteneinsicht Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf …
Von
Amt Altdöbern
Betreff
WG: Antrag auf Akteneinsicht
Datum
15. September 2023 07:40
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Antrag auf Akteneinsicht Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 01.09.2003 darf ich Ihnen die Mitteilung senden, dass im Amt Altdöbern noch kein öffentliches Ratsinformationssystem verfügbar ist. Wir planen, im Zeitraum 2024 ein Ratsinformationssystem, wie in den größeren, von Ihnen aufgeführten Kommunen bereits verfügbar, zu installieren. Gemäß der Hauptsatzungen des Amtes Altdöbern und der amtsangehörigen Gemeinden werden die Veröffentlichungen aller getätigten Beschlüsse über das Amtsblatt des Amtes Altdöbern vorgenommen. Diese Veröffentlichungen aus den ca. jährlich bis zu 50 Gemeindevertretersitzungen und Ausschusssitzungen erfolgen zusätzlich über die Internetseite des Amtes Altdöbern. So wie in den Hauptsatzungen des Amtes Altdöbern und der amtsangehörigen Gemeinden dargestellt und im Gleichklang mit dem Akteneinsicht-und Informationszugangsgesetzes (AIG) bieten wir Ihnen die Akteneinsicht vor Ort in der Amtsverwaltung Altdöbern an. Dazu bitten wir Sie, in der Antragstellung eine Kopie Ihres Personalausweises zur Feststellung der Berechtigung zu übersenden. Zusätzlich benötigen wir die personenbezogenen Daten des Antragstellers. Diese beinhalten Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse. Weiterhin dürfen wir Sie bitten, die Antragstellung hinreichend zu bestimmen, also uns zu übermitteln, welche Akte genau von Ihnen zu welchen Zweck einzusehen sind. Auf der Grundlage der Gebührensatzung des Amtes Altdöbern werden für Amtshandlungen, die aufgrund der vorliegenden Gesetzlichkeiten vorgenommen werden, Gebühren und Auslagen erhoben. Hierzu fällt der Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung der Akteneinsicht in Bezug auf den hierfür notwendigen Personaleinsatz in die Berechnung. Für die von Ihnen gewünschte Akteneinsicht wäre es unkompliziert möglich, nach Terminvereinbarung in den Diensträumen der Amtsverwaltung Altdöbern die jeweiligen Niederschriften aus dem öffentlichen Teil der jeweiligen Sitzung einzusehen. Diese Terminvereinbarungen unterliegen der personellen Verfügbarkeit und Begleitung durch die betreffenden Mitarbeiter der Amtsverwaltung. Sonnige Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Akteneinsicht [#287401] Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 1 AIG hat jede P…
An Amt Altdöbern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Akteneinsicht [#287401]
Datum
15. September 2023 13:05
An
Amt Altdöbern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 1 AIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen informationen, die keiner rechtlich zulässigen Geheimhaltung bedürfen. Darunter fallen auch öffentliche Sitzungsniederschriften aller beratenden und beschließenden Gremien des Amtes Altdöbern. Ein "Identitätsnachweis" hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Akteneinsichts- und Informationssgesetz die Erhebung der hier vom Amt Altdöbern geforderten Daten überhaupt nicht notwendig macht, ist die Datenerhebung unzulässig. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg stellt ein sog. Jedermannsrecht dar, welches nicht an den konkreten Bürger- und Einwohnerstatus in einer konkreten Kommune gekoppelt ist. Dem Amt Altdöbern wird daher angeraten, sich mit den bereits seit mehrreren Jahrzehnten geltenden Informationsfreiheitsgesetzen des Landes Brandenburg besser vertraut zu machen und die entsprechenden Anwendungshinweise gründlich zu lesen. https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/service/informationsmaterial/details/~24-05-2018-anwendungshinweise-zum-akteneinsichts-und-informationszugangsgesetz-stand-november-2014m Vielen Dank für die Berücksichtigung. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] Anhänge: - aig-brandenburg-anwendungshinweise-online-version-2018.pdf Anfragenr: 287401 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Akteneinsicht [#287401]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bereitstellung…
An Amt Altdöbern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Akteneinsicht [#287401]
Datum
6. Oktober 2023 11:50
An
Amt Altdöbern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Bereitstellung von Ausschuss- und Ortsbeirats-Niederschriften im öffentlichen Ratsinformationssystem des Amtes Altdöbern ab dem Jahre 2021 bis heute“ vom 31.08.2023 (#287401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen E n r i c o G r i e g e r

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Amt Altdöbern
WG: Antrag auf Akteneinsicht (archiviert im Winyard DMS) Vorab per Mail Sehr [geschwärzt], selbstverständlich hat…
Von
Amt Altdöbern
Betreff
WG: Antrag auf Akteneinsicht (archiviert im Winyard DMS)
Datum
9. Oktober 2023 14:43
Status
Warte auf Antwort
Vorab per Mail Sehr [geschwärzt], selbstverständlich hat die Amtsverwaltung Altdöbern Ihre Informationsfreiheitsanfrage in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, bereits am 15.09.2023 um 7:40 Uhr beantwortet. Sie hatten unter anderem den Wunsch geäußert, die Kommunikation per E-Mail zu führen. Möglicherweise funktioniert die Übermittlung unserer Antworten auf diesem Wege nicht optimal. Daher darf ich vorschlagen, künftig den Postweg als sichere Variante zu wählen. Hierzu benötigen wir Ihre Postanschrift. Ich bitte Sie, diese Anschrift uns umgehend zu übermitteln. Sonnige Grüße aus dem Seenland Frank Neubert Amtsdirektor Amt Altdöbern [geschwärzt] 03229 Altdöbern [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]