Digitale Bereitstellung von öffentlichen Niederschriften aller LSB-Verbandsversammlungen ab dem Jahre 2021 bis heute

Digitale Bereitstellung von öffentlichen Niederschriften aller LSB-Verbandsversammlungen ab dem Jahre 2021 bis heute.

Sehr geehrte Damen und Herren des Zweckverbands Lausitzer Seenland Brandenburg (LSB),

im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der LSB-Verbandsversammlung ist auf den öffentlich einsehbaren Bereichen der Homepage des LSB bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich.

Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde.

Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften auf der öffentlichen Homepage des LSB, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Niederschriften im genannten Zeitraum gebeten.

Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch den LSB-Zweckverband erfolgen wird.

Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung der Niederschriften durch den LSB-Zweckverband ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt.

Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Elsterwerda und weitere).

Die Kommunalverfassung ist dabei auch auf kommunale Zweckverbände vollumfänglich anzuwenden.

Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (LSB) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Bereitstellung von öffentlichen Niederschriften aller LSB-Verbandsversammlungen ab dem Jahre 2021 bis heute [#288177]
Datum
12. September 2023 23:35
An
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (LSB)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Digitale Bereitstellung von öffentlichen Niederschriften aller LSB-Verbandsversammlungen ab dem Jahre 2021 bis heute. Sehr geehrte Damen und Herren des Zweckverbands Lausitzer Seenland Brandenburg (LSB), im Rahmen einer inhaltlichen Recherche zu Sitzungen der LSB-Verbandsversammlung ist auf den öffentlich einsehbaren Bereichen der Homepage des LSB bislang keine digitale Aufrufbarkeit der Niederschriften möglich. Für Bürger, Presse und Interessierte liefern die Niederschriften wesentliche Anhaltspunkte über den konkreten Verhandlungsgang und die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse, auch wenn terminlich keine persönliche Teilnahme möglich wurde. Es wird daher um digitale Freischaltung aller Sitzungsniederschriften auf der öffentlichen Homepage des LSB, hilfsweise digitale Übersendung aller vorliegenden Niederschriften im genannten Zeitraum gebeten. Bitte informieren Sie, auf welchem Wege eine Bereitstellung der Niederschriften durch den LSB-Zweckverband erfolgen wird. Die bisherige Praxis der inhaltlichern Unterdrückung der Niederschriften durch den LSB-Zweckverband ist von einem wesentlichen Transparenzmangel zulasten der interessierten Bürgerschaft geprägt und wird von den Grundprinzipien der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht gedeckt. Zahlreiche umliegende Städte stellen die Sitzungsniederschriften aller öffentlich tagenden kommunalen Gremien seit vielen Jahren standardmäßig digital und kostenfrei zu Verfügung (z. B. Stadt Finsterwalde, Stadt Senftenberg, Stadt Elsterwerda und weitere). Die Kommunalverfassung ist dabei auch auf kommunale Zweckverbände vollumfänglich anzuwenden. Für eine fristgerechte Bereitstellung der Niederschriften wird bereits vorab gedankt.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288177/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitale Bereitstellung von öffentlichen Niederschriften aller LSB-Verbandsversammlungen ab dem Jahre 2021 bis heute“ [#288177]
Datum
5. März 2024 15:09
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/287459/ Die AIG-Anfrage mit Datum vom 12.09.2023 hat der dafür zuständige Zweckverband LSB bislang in keiner Art und Weise bearbeitet bzw. beantwortet. Maßgebliche gesetzliche Fristen wurden damit vom Zweckverband LSB zulasten des Antragsstellers verletzt. Es wird daher ausdrücklich um Beanstandung, Vermittlung und zeitnahe Aktivierung der Verwaltung im Zweckverband LSB durch die dafür zuständige Landesbeauftragte für Informationszugangs gebeten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 288177.pdf Anfragenr: 288177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288177/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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