digitale Karte "Verwaltungsgebiete"


Es geht um das von Ihnen angebotene, digitale Kartenmaterial "Verwaltungsgebiete 1:250000 - VG250" (im folgenden nur "Verwaltungskarte" genannt), das die offiziellen Grenzen Deutschlands, der Bundesländer, der Landkreise und der Gemeinden enthält.

1. Wie hoch betrugen Ihre Einnahmen durch den Vertrieb von Nutzungslizenzen der Verwaltungskarte in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012?

2. Wie hoch betrugen Ihre Ausgaben für den Vertrieb der Verwaltungskarte durch den Verwaltungsaufwand, die technische Bereitstellung bzw. weiteren Kostenpunkten in den oben genannten Zeiträumen?

3. Welche Kostenabschätzung können Sie geben, für eine Bereitstellung der Verwaltungskarte unter den folgenden Prämissen:
- Bereitstellung unter einer offenen Lizenz (z.B. CC-BY oder ODbL),
- die technische Infrastruktur für die öffentliche Bereitstellung wird Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt und
- Ihre Kosten für die Neulizensierung werden durch eine unabhängige, öffentliche, deutschlandweite Spendensammelaktion finanziert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2013
  • Frist
    28. März 2013
  • 4 Follower:innen
Michael Kreil
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht um das …
An Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Details
Von
Michael Kreil
Betreff
digitale Karte "Verwaltungsgebiete"
Datum
24. Februar 2013 22:12
An
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht um das von Ihnen angebotene, digitale Kartenmaterial "Verwaltungsgebiete 1:250000 - VG250" (im folgenden nur "Verwaltungskarte" genannt), das die offiziellen Grenzen Deutschlands, der Bundesländer, der Landkreise und der Gemeinden enthält. 1. Wie hoch betrugen Ihre Einnahmen durch den Vertrieb von Nutzungslizenzen der Verwaltungskarte in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012? 2. Wie hoch betrugen Ihre Ausgaben für den Vertrieb der Verwaltungskarte durch den Verwaltungsaufwand, die technische Bereitstellung bzw. weiteren Kostenpunkten in den oben genannten Zeiträumen? 3. Welche Kostenabschätzung können Sie geben, für eine Bereitstellung der Verwaltungskarte unter den folgenden Prämissen: - Bereitstellung unter einer offenen Lizenz (z.B. CC-BY oder ODbL), - die technische Infrastruktur für die öffentliche Bereitstellung wird Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt und - Ihre Kosten für die Neulizensierung werden durch eine unabhängige, öffentliche, deutschlandweite Spendensammelaktion finanziert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Kreil Postanschrift Michael Kreil << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kreil

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Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Sehr geehrter Herr Kreil, Sie bitten mit Ihrer E-Mail vom 24. Februar 2013, Ihnen Informationen zur digitalen Kar…
Von
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. März 2013
Status
Anfrage erfolgreich
264,9 KB
Sehr geehrter Herr Kreil, Sie bitten mit Ihrer E-Mail vom 24. Februar 2013, Ihnen Informationen zur digitalen Karte "Verwaltungsgebiete VG 250" zu geben. Zu Ihrer Frage nach den Einnahmen durch den Vertrieb dieser digitalen Karte kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) folgende Einnahmen erzielte: 2008: 14.340 EUR 2009: 17.183 EUR 2010: 17.054 EUR 2011: 19.256 EUR 2012: 16.300 EUR Weiterhin erkundigen Sie sich, welche Ausgaben für den Vertrieb der digitalen Karte "Verwaltungsgebiete VG 250" dem BKG entstanden sind. Das BKG berechnet für diese Karte die Ausgaben nicht gesondert. Daher kann ich Ihnen leider keine Auskunft bezüglicher dieser Frage geben. Sie bitten zudem um eine Kostenabschätzung für eine Bereitstellung der digitalen Karte "Verwaltungsgebiete VG 250". Welche Kosten dem BKG für den Vertrieb der Karte entstehen, kann ich Ihnen aus dem oben genannten Grund nicht geben. Das BKG gibt die Daten der Karte an Nutzer nach dem "Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten- GeoZG" seit Anfang November 2012 geldleistungsfrei über Dienste ab. Dem liegen zurzeit noch die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des BKG zugrunde. Nach Inkrafttreten der "Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV)" gibt das BKG die Karte geldleistungsfrei aufgrunddieser Verordnung über Dienste ab. Die GeoNutzV wird voraussichtlich im April dieses Jahres in Kraft treten. Dieser Bescheid ergeht auslagen- und gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Richard-Strauss-Allee 11, 60598 Frankfurt am Main. Eine einfache E-Mail genügt der Schriftform nicht. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag (Hilke Heeren)