Digitale Patientenakte, Datenschutz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

es sollen alle Daten aller Bürger in Zukunft nur noch elektronisch gespeichert und verarbeitet werden, insbesondere im Zusammenhang mit der elektronischen oder digitalen Patientenakte. Diese Gesundfheits- und Krankendaten sind überaus sensibel und wecken die Begehrlichkeiten von Versicherungen, Pharmakonzernen und anderen. Es ist offensichtlich, daß diese Daten nicht wirklich anonymisiert werden können und so immer Rückschlüsse auf die Personen möglich sind. Daher meine Fragen:
- Wie garantieren Sie die Sicherheit aller dieser Daten?
- Wer speichert diese Daten? Wo werden diese Daten gespeichert?
- Werden die Daten asymmetrisch verschlüsselt gespeichert? Wie stark ist der Schlüssel (Schlüssellänge)?
- Wer wird Zugriff auf diese Daten haben?
- Werden diese Daten die EU verlassen?
- Werden diese Daten oder ein Teil davon in die USA übertragen?
- Haben US-Behörden oder US-Geheimdienste wie z.B. NSA oder CIA Zugriff auf diese Daten?
- Werden Firmen oder Konzerne, die dem FISA 702 Act unterliegen, Zugriff auf diese Daten haben?
- Werden Firmen oder Konzerne, die eine US-Filiale haben, Zugriff auf diese Daten haben?
- Werden Versicherungen oder andere Firmen Zugriff auf diese Daten haben?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Matrtin Blasczyk

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
  • 5 Follower:innen
Martin Blasczyk
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, es sollen alle Daten aller Bürger in Zukunft nur noch elektronisch gespei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Martin Blasczyk
Betreff
Digitale Patientenakte, Datenschutz [#287583]
Datum
4. September 2023 12:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, es sollen alle Daten aller Bürger in Zukunft nur noch elektronisch gespeichert und verarbeitet werden, insbesondere im Zusammenhang mit der elektronischen oder digitalen Patientenakte. Diese Gesundfheits- und Krankendaten sind überaus sensibel und wecken die Begehrlichkeiten von Versicherungen, Pharmakonzernen und anderen. Es ist offensichtlich, daß diese Daten nicht wirklich anonymisiert werden können und so immer Rückschlüsse auf die Personen möglich sind. Daher meine Fragen: - Wie garantieren Sie die Sicherheit aller dieser Daten? - Wer speichert diese Daten? Wo werden diese Daten gespeichert? - Werden die Daten asymmetrisch verschlüsselt gespeichert? Wie stark ist der Schlüssel (Schlüssellänge)? - Wer wird Zugriff auf diese Daten haben? - Werden diese Daten die EU verlassen? - Werden diese Daten oder ein Teil davon in die USA übertragen? - Haben US-Behörden oder US-Geheimdienste wie z.B. NSA oder CIA Zugriff auf diese Daten? - Werden Firmen oder Konzerne, die dem FISA 702 Act unterliegen, Zugriff auf diese Daten haben? - Werden Firmen oder Konzerne, die eine US-Filiale haben, Zugriff auf diese Daten haben? - Werden Versicherungen oder andere Firmen Zugriff auf diese Daten haben? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matrtin Blasczyk
Martin Blasczyk Anfragenr: 287583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287583/ Postanschrift Martin Blasczyk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Blasczyk, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandene…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Digitale Patientenakte, Datenschutz [#287583]
Datum
5. September 2023 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Blasczyk, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 4. September 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Blasczyk, wir nehmen B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 4. September 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
6. September 2023 11:32
Status
Sehr geehrter Herr Blasczyk, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 4. September 2023. Hinweise zur Verschlüsselung der Daten, zur Datensicherheit sowie zur Datenverarbeitung finden Sie auf der Internetseite der gematik unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq. Wir bitten Sie, sich dort zu informieren. Mit freundlichen Grüßen
Martin Blasczyk
AW: Ihre Mail vom 4. September 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#287583] Guten Tag, ich habe alle FA…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Martin Blasczyk
Betreff
AW: Ihre Mail vom 4. September 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#287583]
Datum
11. September 2023 14:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe alle FAQs gelesen, aber leider fehlen dort folgende Antworten bzw. informatíonen: - Wie stark istdie Verschlüsselung? Jede Verschlüsselung kann geknackt werden, es ist nur eine Frage der zeit und des Aufwands. - Werden Daten in die USA übertragen? - Sie sprechen von - Unterliegen die "jeweiligen Betreiber" (siehe Frage 5) dem FISA 702 Act und dem CLOUD ACT? wenn ja, dann widerspreche ich der Speicherung meinedr Daten bei diesen Betreibern! - In der Antwort zur Frage "Wird es möglich sein aus der ePA Daten für die Forschung freizugeben?" schreiben Sie, daß die Daten "pseudonomisiert" sind. Das bedeutet, daß Rückschlüsse auf die jeweilige Person, wie z.B. mich, möglich sind. Da Rückscxhglüsse auf mich möglich sind, widerspreche ich der Nutzung meiner daten für die "Forschung"! Zuden teilen Sie nicht mit, ob Daten in diue USA überrtragen werden oder die EU verlassen! Wenn ja, dann widerspreche ich dem ganz heftig! Dankeschön für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Martin Blasczyk Anfragenr: 287583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287583/
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 11. September 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#287583] Sehr geehrter Herr Blasczyk, …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 11. September 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#287583]
Datum
15. September 2023 11:37
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihremailvom4-september2023andasbundes.eml
7,5 KB
2,5 KB


Sehr geehrter Herr Blasczyk, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 11. September 2023. Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht den sicheren Zugriff auf medizinische und persönliche Daten von Versicherten. Solche Daten sind hochgradig sensibel und müssen besonders zuverlässig geschützt werden. Dies bedeutet insbesondere, dass der unberechtigte Zugriff auf medizinische Daten der Versicherten zuverlässig technisch und organisatorisch unterbunden werden muss. Datenschutz und die Datensicherheit in der TI gehören zu den gesetzlichen Kernaufgaben der gematik GmbH und führen zu hohen Anforderungen an alle eingesetzten technischen Komponenten sowie an die organisatorischen Verfahren in der TI. Die Komponenten und Dienste der TI werden deshalb von der gematik GmbH zugelassen. Gleichzeitig erfolgt der Nachweis der Sicherheit nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Bei der elektronischen Patientenakte, als eine der zentralen Anwendungen der TI, werden die Daten patientenindividuell verschlüsselt. Die Daten in der elektronischen Patientenakte der/des jeweiligen Versicherten werden im Aktensystem des Anbieters gespeichert. Gespeichert werden die Daten der ePA auf den Servern der jeweiligen Krankenkasse. Dies können Server der Krankenkasse sein, wenn diese die jeweilige ePA direkt anbieten, oder Server von Dienstleistern, die die betreffende ePA im Auftrag der Krankenkasse betreiben. Die Server müssen auf dem Gebiet der Europäischen Union stehen. Die Daten werden in der elektronischen Patientenakte jeweils versichertenindividuell verschlüsselt abgelegt, auf die entsprechenden Schlüssel haben nur die jeweiligen Versicherten Zugriff. Weder der Aktenbetreiber selbst, noch die Krankenkasse oder ein potentieller Angreifer haben somit Zugriff auf die Gesundheitsdaten im Aktensystem. Der Zugriff auf die Daten ist nur möglich für diejenigen Leistungserbringer wie Ärztinnen/Ärzte und Apothekerinnen/Apotheker, die von den jeweiligen Versicherten explizit für den Zugriff auf die Daten berechtigt wurden. Diese Leistungserbringer dürfen nur unter Zuhilfenahme eines elektronischen Heilberufsausweises und einer PIN auf die Daten der Versicherten zugreifen. Der Zugriff auf die medizinischen Daten ist aber nur zum Zweck der Versorgung erlaubt. Dritte, zum Beispiel Versicherungen, haben keinen Zugriff. Missbrauch ist strafbar. Die von den Versicherten erteilten Zugriffsberechtigungen auf die elektronische Patientenakte können zudem von der/dem Versicherten zeitlich befristet werden. Die ePA ist eine versichertengeführte elektronische Akte, deren Nutzung für die Versicherten freiwillig ist. Die/Der Versicherte ist die Souveränin/der Souverän ihrer/seiner Daten. Sie/Er entscheidet von Anfang an, welche Daten gespeichert werden, wer zugreifen darf und ob Daten wieder gelöscht werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Martin Blasczyk
AW: Ihre Mail vom 11. September 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#287583] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Martin Blasczyk
Betreff
AW: Ihre Mail vom 11. September 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#287583]
Datum
15. September 2023 12:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort, die mich leider nicht zufriedenstellt. Spätestens seit den Enthüllungen von Herrn Edward Snowden (Sommer 2013) ist bewiesen, daß der NSA und die CIA der USA überall total skrupellos herumschnüffeln und sich aller Daten bemächtigen, derer sie habhaft werden können, ob die UISA das Recht dazu haben oder nicht, interessiert sie nicht. Die USA tun so, als würden US-Gesetze auf der ganzen Welt gelten. Was tun die Bundesregierungen dagegen? Nichts, gar nichts, diese Bundesregierungen liefern den USA die Daten freiwillig aus! Beewis dessen sind u.a. die Urteile des EuGH Schrems 1 und Schrems 2 und bald auch Schrems 3. Selbst die EU-Kommission schützt unsere Daten nicht! Frau von-der-Leyen versagt diesbezüglich total und völlig! Ich war total entsetzt und absolut geschockt, als ich per Zufall mal erfahren habe, was die USA alles über mich wissen! All diese Informationen konnten die nur aus den Datenbanken deutscher Behörden bekommen haben! Somit muß ich davon ausgehen, daß die USA und deren Behörden und Geheimdienste bei allen deutschen Behörden und Ämtern uneingeschränkten Zugriff auf die Daten aller Bürger haben, ob verschlüsselt oder nicht. Und die USA machen auch vor Krankenkassen nicht halt! Bitte beweisen Sie mir mit mathematischer Exaktheit, daß dem nicht so ist. Und Aussagen von Politikern sind keine Beweis, denn die geben viel zu viel dummers Zeug, Lügen und völligen Blödsinn von sich: wer Politikern noch glaubt und vertraut, dem ist nicht mehr zu helfen. Bei den Gesellschaftern der gematik GmbH (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Gematik#Gesellschafter) kann ich keinerlei IT-Kompetenz erkennen, schon gar nicht, was Verschlüsselung von Daten angeht, sorry. Das sind alles Lobbyverbände, die einzig und allein an ihrem Kontostand interessiert sind: "je höher, desto besser!" und von Computern, Mathematik und Verschlüsselung Null Ahnung haben. Dieser gematik GmbH kann ich nicht vertrauen, nicht mal für einen Pfennig! Beispiele für kläglichstes Totalversagen von solchen oder ähnlichen "Firmen" gibt es zu Hauf! Fehlt nur noch, daß Hartmut Mehdorn, der schlechteste "Manager" der Welt, der jede Firma in kürzester Zeit völlig ruiniert und zerstört hat, dort einen Posten hat. Danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Martin Blasczyk Anfragenr: 287583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287583/