Digitales juristisches Staatsexamen: Stand 08/2022

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 23.01.2020 stellte die Justizbehörde konkrete Pläne für die Einführung eines digitalen juristischen Staatsexamen vor (Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13522598/2020-01-23-jb-digitales-staatsexamen/).

Zudem wurde auf Anfrage am 27. September 2020 genaue Pläne für die Einführung des eExamen in Hamburg vorgestellt: Die Einführung für das 2. Examen war Anfang 2022 geplant, erste Versuche im Klausurenkurs sollten im Herbst 2021 beginnen (Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/digitales-juristisches-staatsexamen-sachstand/).

Auf Anfrage vom 09.11.2021 erklärten Sie am 12.09.2021, dass es trotz intensiver Bemühungen bisher nicht gelungen ist, geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung von eKlausuren zu finden (https://fragdenstaat.de/a/232649). Seitdem ist fast ein Jahr vergangen, weshalb ich Sie bitte, mir sämtliche Informationen/Auskünfte über den aktuellen Sachstand zuzusenden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 23.01.…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitales juristisches Staatsexamen: Stand 08/2022 [#257410]
Datum
19. August 2022 11:47
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 23.01.2020 stellte die Justizbehörde konkrete Pläne für die Einführung eines digitalen juristischen Staatsexamen vor (Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13522598/2020-01-23-jb-digitales-staatsexamen/). Zudem wurde auf Anfrage am 27. September 2020 genaue Pläne für die Einführung des eExamen in Hamburg vorgestellt: Die Einführung für das 2. Examen war Anfang 2022 geplant, erste Versuche im Klausurenkurs sollten im Herbst 2021 beginnen (Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/digitales-juristisches-staatsexamen-sachstand/). Auf Anfrage vom 09.11.2021 erklärten Sie am 12.09.2021, dass es trotz intensiver Bemühungen bisher nicht gelungen ist, geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung von eKlausuren zu finden (https://fragdenstaat.de/a/232649). Seitdem ist fast ein Jahr vergangen, weshalb ich Sie bitte, mir sämtliche Informationen/Auskünfte über den aktuellen Sachstand zuzusenden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257410/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre erneute Anfrage zum Sachstand der Einführung von e-Klausuren im …
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN]-Digitales juristisches Staatsexamen: Stand 08/2022 [#257410]
Datum
5. September 2022 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre erneute Anfrage zum Sachstand der Einführung von e-Klausuren im juristischen Staatsexamen in Hamburg vom 19. August 2022 übersende ich Ihnen anbei die aktuelle Antwort des Senats vom 30.  August 2022 auf die Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Richard Seelmaecker (Drs. 22/9112). Wie Sie der Drucksache entnehmen können, wurden mittlerweile geeignete Räumlichkeiten gefunden. Da die Vertragsverhandlungen noch andauern, können derzeit keine näheren Auskünfte erteilt werden. Die Ausschreibung der erforderlichen Soft- und Hardware befindet sich in Vorbereitung. Eine verlässliche Zeitplanung ist erst möglich, wenn die Anmietung der Räumlichkeiten vollzogen ist. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich sein zu können. Mit freundlichem Gruß