Digitales juristisches Staatsexamen: Stand 11/2022

Zuletzt wurde in diesem Forum im August 2022 darum gebeten, sämtliche Informationen über den aktuellen Sachstand des digitalen Staatsexamens in Hamburg zu veröffentlichen. Damals wurde auf die Antwort des Senats vom 30. August 2022 auf die Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Richard Seelmaecker (Drs. 22/9112) verwiesen.

Ich bitte Sie, mir sämtliche Informationen über den aktuellen (November 2022) Sachstand zuzusenden. Insbesondere möchte ich wissen:

1. Sind die Vertragsverhandlungen, geeignete Räumlichkeiten für das digitale Examen anzumieten, mit Erfolg abgeschlossen worden?
2. Ist die für das E-Examen erforderliche Software ausgeschrieben worden? Soll eine schon existente Software gekauft werden (etwa eine Software, die auch die Bundesländer, die schon das E-Examen eingeführt haben, verwenden) oder will die Stadt Hamburg, dass für ihr E-Examen eine neue und eigene Software entwickelt wird?
3. Wurde die für das E-Examen erforderliche Hardware schon angeschafft?
4. Gibt es eine Prognose oder gar eine zeitliche Vorgabe, wann das 2. Staatsexamen erstmalig digital verfasst werden kann?

Ich bitte um schnellstmögliche Antwort. Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitales juristisches Staatsexamen: Stand 11/2022 [#262190]
Datum
1. November 2022 00:39
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Zuletzt wurde in diesem Forum im August 2022 darum gebeten, sämtliche Informationen über den aktuellen Sachstand des digitalen Staatsexamens in Hamburg zu veröffentlichen. Damals wurde auf die Antwort des Senats vom 30. August 2022 auf die Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Richard Seelmaecker (Drs. 22/9112) verwiesen. Ich bitte Sie, mir sämtliche Informationen über den aktuellen (November 2022) Sachstand zuzusenden. Insbesondere möchte ich wissen: 1. Sind die Vertragsverhandlungen, geeignete Räumlichkeiten für das digitale Examen anzumieten, mit Erfolg abgeschlossen worden? 2. Ist die für das E-Examen erforderliche Software ausgeschrieben worden? Soll eine schon existente Software gekauft werden (etwa eine Software, die auch die Bundesländer, die schon das E-Examen eingeführt haben, verwenden) oder will die Stadt Hamburg, dass für ihr E-Examen eine neue und eigene Software entwickelt wird? 3. Wurde die für das E-Examen erforderliche Hardware schon angeschafft? 4. Gibt es eine Prognose oder gar eine zeitliche Vorgabe, wann das 2. Staatsexamen erstmalig digital verfasst werden kann? Ich bitte um schnellstmögliche Antwort. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262190/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 01. November 2022 zum genannten Betreff wird hier unter…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre HmbTG-Anfrage vom 1.11.2022 (Digitales juristisches Staatsexamen: Stand 11/2022)
Datum
3. November 2022 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 01. November 2022 zum genannten Betreff wird hier unter dem Geschäftszeichen 1552/40E-002.35 geführt. Ich darf Ihnen hierauf antworten und setze dabei voraus, dass Ihnen die Antwort des Senats vom 30. August 2022 auf die Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Richard Seelmaecker (Drs. 22/9112) bekannt ist. Der Sachstand hinsichtlich der Einführung elektronischer Klausuren im juristischen Staatsexamen ist gegenüber der vor zwei Monaten mitgeteilten Antwort zu der zitierten Drs. 22/9112 unverändert. Zu Frage 1: Nein, Vertragsverhandlungen zur Anmietung geeigneter Räume für das digitale Examen (elektronische Klausur) sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgeschlossen. Zu Frage 2: Nein, eine Ausschreibung für die Software für die elektronische Klausur ist bisher nicht erfolgt. Zu Frage 3: Nein, die Hardware wurde bisher nicht beschafft. Zu Frage 4: Nein, zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Prognose oder zeitliche Vorgabe wegen des in der Antwort zu Frage 1 mitgeteilten Sachstands nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen