Digitalisierung an Schulen

Anfrage an: Landtag Niedersachsen

die Pläne zur Digitalisierung an den niedersäschsischen Schulen. - Alle Schultypen ab Grundschule bis zum Abitur.

Hierbei soll auch berücksichtigt werden, wie die Pläne zur Verheinheitlichung des Tafelwerks, der Taschenrechner oder anderer Hilfsmittel sind. Auch soll beigefügt werden, welche Apps und Programme das Land Niedersachsen zur Nutzung während einer Abiturprüfung zulässt - also zum Beispiel eine App für GeoGebra in Mathematik.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Pläne zur Digitalisierung an den ni…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalisierung an Schulen [#296226]
Datum
4. Januar 2024 02:45
An
Landtag Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Pläne zur Digitalisierung an den niedersäschsischen Schulen. - Alle Schultypen ab Grundschule bis zum Abitur. Hierbei soll auch berücksichtigt werden, wie die Pläne zur Verheinheitlichung des Tafelwerks, der Taschenrechner oder anderer Hilfsmittel sind. Auch soll beigefügt werden, welche Apps und Programme das Land Niedersachsen zur Nutzung während einer Abiturprüfung zulässt - also zum Beispiel eine App für GeoGebra in Mathematik.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296226/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Niedersachsen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre anliegende Anfrage vom gestrigen 04. Januar 2024…
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
Ihre Anfrage zur Digitalisierung an Schulen
Datum
5. Januar 2024 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
00206bf48de0240104120842.pdf
55,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre anliegende Anfrage vom gestrigen 04. Januar 2024 zur Digitalisierung an Schulen. Die von Ihnen erbetenen Inhalte liegen dem Niedersächsischen Landtag nicht vor. Da Sie einer Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, vermag diesseitig bedauerlicherweise keine Weiterleitung Ihrer Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung erfolgen. Ich bitte Sie daher sich mit Ihrem Anliegen an das Niedersächsische Kultusministerium zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Moin [geschwärzt], schade, dass Sie mir da nicht weiterhelfen könnne. Aber geben Sie gerne die Anfrage dirrkt an …
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Digitalisierung an Schulen [#296226]
Datum
5. Januar 2024 11:26
An
Landtag Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Moin [geschwärzt], schade, dass Sie mir da nicht weiterhelfen könnne. Aber geben Sie gerne die Anfrage dirrkt an das Kultusministerium weiter :) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 296226 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landtag Niedersachsen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte richten Sie Ihre Anfrage doch an: <<E-Mail-Adresse>>
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Digitalisierung an Schulen [#296226]
Datum
5. Januar 2024 11:38
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte richten Sie Ihre Anfrage doch an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Pläne zur Digitalisierung an den ni…
An Landtag Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Digitalisierung an Schulen [#296226]
Datum
5. Januar 2024 11:44
An
Landtag Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Pläne zur Digitalisierung an den niedersäschsischen Schulen. - Alle Schultypen ab Grundschule bis zum Abitur. Hierbei soll auch berücksichtigt werden, wie die Pläne zur Verheinheitlichung des Tafelwerks, der Taschenrechner oder anderer Hilfsmittel sind. Auch soll beigefügt werden, welche Apps und Programme das Land Niedersachsen zur Nutzung während einer Abiturprüfung zulässt - also zum Beispiel eine App für GeoGebra in Mathematik. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296226/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 296226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296226/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landtag Niedersachsen
Sehr << Antragsteller:in >> die Zuständigkeit für die Digitalisierung der (Einzel-)Schulen liegt bei …
Von
Landtag Niedersachsen
Betreff
WG: Ihre Anfrage zur Digitalisierung an Schulen [#296226]
Datum
11. Januar 2024 09:27
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Zuständigkeit für die Digitalisierung der (Einzel-)Schulen liegt bei den verschiedenen Schulträgern, daher kann Ihnen das Kultusministerium keine Pläne für die Digitalisierung übersenden. Die von Ihnen gewünschten Informationen zu Tafelwerken, Taschenrechnern und Hilfsmitteln im Abitur sind öffentlich an folgenden Stellen verfügbar: Tafelwerke bzw. Formelsammlungen: https://bildungsportal-niedersachsen.de/fileadmin/4_Allgemeinbildung/Zentrale_Arbeiten/2024/Formelsammlung_Stand_2023-09-05.pdf Taschenrechner: https://bildungsportal-niedersachsen.de/allgemeinbildung/zentrale-arbeiten/taschenrechnereinsatz-im-abitur Hilfsmittel im Abitur: https://bildungsportal-niedersachsen.de/allgemeinbildung/zentrale-arbeiten/pruefung-digital Mit freundlichen Grüßen