DigitalPakt Hamburg

Im Digitalpakt Hamburg steht, dass Hamburg grundsätzlich auf das Konzept BYOD (bring your own device) setzt und für alle Hamburger Schulen insgesamt nur 30.000 Endgeräte anschafft.

Bitte veröffentlichen Sie mir den Verteilungsschlüssel für dieses Konzept.

Bitte veröffentlichen Sie mir dazu auch in tabellarischer Form den Namen der Schule, Adresse der Schule, Stadtteil, Art der Schule , Anzahl der Schüler je Klassenstufe, Anzahl der Klassen und Anzahl und Art der zur Verfügung gestellten Endgeräte, inklusive der aufgewandten Kosten.

Bitte veröffentlichen Sie auch wieviel Gesamtbudget für jede einzelne Schulen aus dem Digitalpakt vorgesehen ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DigitalPakt Hamburg [#258691]
Datum
8. September 2022 19:21
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Im Digitalpakt Hamburg steht, dass Hamburg grundsätzlich auf das Konzept BYOD (bring your own device) setzt und für alle Hamburger Schulen insgesamt nur 30.000 Endgeräte anschafft. Bitte veröffentlichen Sie mir den Verteilungsschlüssel für dieses Konzept. Bitte veröffentlichen Sie mir dazu auch in tabellarischer Form den Namen der Schule, Adresse der Schule, Stadtteil, Art der Schule , Anzahl der Schüler je Klassenstufe, Anzahl der Klassen und Anzahl und Art der zur Verfügung gestellten Endgeräte, inklusive der aufgewandten Kosten. Bitte veröffentlichen Sie auch wieviel Gesamtbudget für jede einzelne Schulen aus dem Digitalpakt vorgesehen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258691/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgis…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-DigitalPakt Hamburg [#258691]
Datum
28. September 2022 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 08.09.2022. Auf Ihre Anfrage dürfen wir zunächst auf Folgendes aufmerksam machen: Nach dem Wortlaut des § 12 HmbTG muss die begehrte Information bereits bei einer Behörde in irgendeiner Form existieren, d.h. das Transparenzgesetz verpflichtet Behörden nicht, Informationen auf Antrag erstmals zu generieren oder auf allgemeine Fragestellungen zu antworten. Da die Daten nicht in der von Ihnen gewünschten Form vorliegen, können wir Ihrem Antrag nicht folgen. Allerdings möchten wir Sie gerne über den Stand der Digitalisierung an Hamburgs Schulen informieren: Die Zahl der Computer und digitalen Endgeräte an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen hat sich seit 2018 von 55.000 auf über 140.000 Geräte zu Beginn des Jahres 2022 nahezu verdreifacht. Trotz des Abbaus der nicht mehr zeitgemäßen Desktop-Computer in den früheren „Computerräumen“ und der Modernisierung aller Geräte verfügen Hamburgs staatliche Schulen derzeit mit rund 75.000 Notebooks und Tablets sowie rund 33.500 Desktop-Computern über mehr als drei Mal so viele Computer wie vor drei Jahren. Für Lehrkräfte stehen seit diesem Schuljahr erstmals rund 20.500 Dienst-Tablets zur Verfügung. Zusätzlich sind in den rund 12.000 Unterrichtsräumen 11.500 digitale Tafeln installiert worden. Auf diesen Geräten können nicht nur herkömmliche Tafelbilder entworfen werden, sondern die Geräte verfügen über einen Zugang zum Internet, es können Filme gezeigt, Lernprogramme aufgerufen und Präsentationen erarbeitet werden. Mehr als 96 Prozent aller Unterrichtsräume in den staatlichen Schulen verfügen über diese digitale Präsentationstechnik Damit die Schülerinnen und Schüler mit ihren Laptops oder Tablets im Unterricht optimal arbeiten können, haben inzwischen 99 Prozent der staatlichen Schulen WLAN in ihren Klassen- und Unterrichtsräumen: 153 der 155 weiterführenden und berufsbildenden staatlichen Schulen und 218 der 221 staatlichen Grundschulen und Sonderschulen. Das ist im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert. Ein 100-prozentiger Ausbau ist nur deshalb nicht zustande gekommen, weil einige Schulen komplett umgebaut oder saniert werden und vor Abschluss der Bauarbeiten keine WLAN-Installation möglich ist. Die Leistungsfähigkeit des WLAN im Klassenraum wurde verzehnfacht: Stadtteilschulen, Gymnasien und Berufsschulen und Grund-schulen verfügen über ein WLAN mit 1 Gigabit/s, die Grundschulen werden künftig auch von 500 Mbit/s auf 1 Gigabit/s hochgesetzt. Schulbehörde und Bundesregierung stellen den Schulen darüber hinaus mehr als doppelt so viele Mittel zur Verfügung, um die Pflege und Wartung der digitalen Technik in den Schulen professionell durchzuführen. Die IT-Mittel der Schulen wurden von 4,5 Millionen Euro auf acht Millionen Euro pro Jahr erhöht. Unter anderem bekommen die allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2021/22 zusätzliche Mittel von rund 10.000 Euro pro Jahr und Schule. Die Schulen beauftragen in der Regel Fachfirmen, die den technischen Support übernehmen. In Einzelfällen wird auch eigenes IT-Personal in den Schulen beschäftigt. 287 Schulen haben bereits erfolgreich Wartungsverträge abgeschlossen, weitere 58 Schulen sind in Verhandlungen. Unter Federführung Hamburgs wurde zudem die bundesweite Lernplattform „mundo.schule“ für die Schulen entwickelt. Mundo ist die Suchmaschine, die momentan über 40.000 digitale Bildungsmedien nach Fächern sortiert und sie durchsuchbar und nutzbar macht. Alle Materialien sind offen, lizenzrechtlich und qualitativ von einer Redaktion geprüft und können rechtssicher genutzt werden. Über diese Suchmaschine können die Hamburger Schulen bundesweit frei verfügbare digitale Bildungsmedien suchen und in das LMS einbinden. Ab Mitte Februar können Lehrkräfte auf Mundo eigene Accounts und Merklisten anlegen sowie eigene Bildungsmedien zur Veröffentlichung über Mundo und Sodix einreichen. Sodix ist der Knotenpunkt, der im Hintergrund läuft und eine zentrale Austauschplattform für alle Bundesländer bildet. Künstliche Intelligenz analysiert diese Medien und ordnet sie den in Sodix hinterlegten Bildungsplänen der Länder zu. Sodix beinhaltet auch einen Editor, in dem auch Unterrichtsmaterialien erstellt werden können, die je nach Entscheidung des Verfassers für das eigene Land oder für alle Länder bereitgestellt werden können. Freundliche Grüße