Sehr
<< Antragsteller:in >>
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 13.02.2023, mit
der Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Zugang zu Informationen
im Zusammenhang mit dem Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel über die
Internetseite der Fa. PARFÜMERIE DOUGLAS GMBH & CO. KG mit Sitz in
Düsseldorf beantragt haben. Sie beanstanden in Ihrer Anfrage insbesondere,
dass auf der Internetseite
www.douglas.de kein EU-Versandhandelslogo
eingeblendet wird.
Um Ihre Frage zu beantworten, muss ich Ihnen zunächst die rechtlichen
Voraussetzungen zum Versandhandel mit Arzneimitteln kurz erläutern.
Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen berufs- oder gewerbsmäßig für den
Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege
des Versandes in den Verkehr gebracht werden (siehe § 43 Abs. 1
Arzneimittelgesetz, AMG). Bei der Fa. Douglas handelt es sich nicht um
eine Apotheke. Eine Erlaubnis zum Versandhandel mit apothekenpflichtigen
Arzneimitteln kann aber nur einer Apotheke erteilt werden (siehe § 11a
Apothekengesetz, ApoG), so dass die Fa. Douglas nicht über eine Erlaubnis
zum Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln verfügt und diese
auch nicht erhalten kann. Der Versandhandel mit Arzneimitteln, die nicht
apothekenpflichtig sind (freiverkäufliche Arzneimittel), ist nicht
erlaubnispflichtig, muss der zuständigen Behörde aber angezeigt werden und
ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, auf die ich hier nicht näher
eingehen möchte.
Zur Gewährleistung der Sicherheit im Versandhandel mit Arzneimittel wurde
ein EU-weites Versandhandelsregister eingeführt, in dem alle Unternehmen
erfasst werden, die über eine Internetplattform Humanarzneimittel auf
legalem Weg vertreiben.
Das System funktioniert wie folgt: Wer zum Zweck des Einzelhandels
Arzneimittel im Wege des Versandhandels über das Internet anbieten will,
hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe
des Namens oder der Firma und der Anschrift des Ortes, von dem aus die
Arzneimittel geliefert werden sollen, und die Adresse jedes
Internetportals einschließlich aller Angaben zu deren Identifizierung
anzuzeigen (siehe § 67 Abs. 8 AMG). Die zuständige Behörde prüft die
Informationen und übermittelt diese an das beim Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführte Versandhandelsregister,
wenn der Versandhändler die Voraussetzungen zum Versandhandel mit
Humanarzneimitteln erfüllt. Es ist daher logisch, dass die Versandhändler
das Versandhandelslogo nicht selbst beim BfArM beantragen können.
Für Online-Versender von Humanarzneimitteln sind die Aufnahme in das
Register und die Anzeige des Versandhandels-Logos verpflichtend. Das
Internetportal für den Versand muss den Namen und die Adresse der
zuständigen Behörde und ihre sonstigen Kontaktdaten, das gemeinsame
Versandhandelslogo nach Artikel 85c der Richtlinie 2001/83/EG aufweisen
und eine Verbindung zum Internetportal des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte haben. Dies dient dazu, dass Verbraucher
sich durch Anklicken des Versandhandelslogos davon überzeugen können, dass
es sich um einen von der zuständigen Behörde erfassten und kontrollierten,
legalen Anbieter handelt.
Legale Anbieter können nur Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis
nach § 11a des Apothekengesetzes oder andere Einzelhändler
("Nicht-Apotheken") sein, die über das Internet freiverkäufliche
Humanarzneimittel vertreiben und dies bei der zuständigen Behörde
angezeigt haben. Da die Fa. Douglas nicht über eine
Versandhandelserlaubnis verfügt (wie bereits oben aufgeführt) und auch
keinen Versandhandel mit freiverkäuflichen Humanarzneimitteln beim
Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf angezeigt hat, ist die Fa.
Douglas auch nicht berechtigt, das EU-Versandhandelslogo zu führen.
Allerdings werden auf der Internetseite
www.douglas.de apothekenpflichtige
Arzneimittel angeboten. Douglas betreibt aber keine Apotheke und ist daher
auch nicht berechtigt, apothekenpflichtige Arzneimittel abzugeben oder zu
diesen eine pharmazeutische Beratung anzubieten. Douglas verkauft aber
auch keine Arzneimittel über die Internetseite, sondern stellt die
Internetseite einer "Partner-Apotheke" zur Verfügung, die die Arzneimittel
auf eigene Rechnung an den Endverbraucher verkauft und an diesen
versendet. Dies wird erst erkennbar, wenn man ein konkretes Arzneimittel
auf der Internetseite anklickt. Dann erscheint unmittelbar über der
Schaltfläche "zum Warenkorb hinzufügen" der Hinweis "Douglas Partner
Verkauf & Versand
disapo.de". Nach Anklicken der Schaltfläche "Douglas
Partner" kann der Verbraucher die AGB einsehen und nachlesen, dass Verkauf
und Versand der Arzneimittel durch die Partner-Apotheke erfolgt.
Partner-Apotheke ist die
disapo.de Apotheke B.V. in den Niederlanden,
deren Adresse lautet Sourethweg 5b - 6422 PC Heerlen, Telefon: +49(0)69/
24 44, E-Mail
<<E-Mail-Adresse>>. Die Apotheke mit Sitz in den Niederlanden
unterliegt der Überwachung durch die Arzneimittelaufsichtsbehörden der
Niederlande, ein Zugriff durch deutsche Behörden ist nicht möglich.
Leider kann ich Ihnen keine Auskunft darüber erteilen, ob die Nutzung der
Internetseite der Fa. Douglas als Verkaufsplattform für
apothekenpflichtige Arzneimittel durch die
disapo.de Apotheke BV
arzneimittelrechtlich zulässig ist. Dies fällt in die Zuständigkeit der
Bezirksregierung Düsseldorf, die ich daher in CC gesetzt habe. Bitte
wenden Sie sich bezüglich näherer Informationen an die Bezirksregierung
Düsseldorf (E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>)
Mangels Zuständigkeit hat die Landeshauptstadt Düsseldorf im vorliegenden
Fall keine Maßnahmen ergriffen oder Korrespondenz mit Douglas geführt.
Wenn Sie nähere Informationen zur Problematik des Versandhandels mit
Arzneimittel aus anderen EU-Staaten nach Deutschland erhalten wollen,
möchte ich Sie auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienst des
Bundestags aus dem Jahr 2020 mit dem Titel „Arzneimittelversandhandel aus
anderen EU-Mitgliedsstaaten mit deutschen Endverbrauchern (Rechtslage und
Herausforderungen)“ hinweisen, die auf der Website des Bundestags zum
Download zur Verfügung steht. Ich habe Ihnen das Dokument im PDF-Format
beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen