direkter Erregernachweis

Anfrage an: Robert Koch-Institut

In einer Antwort zu der Statistik zu den an/mit Covid19 Verstorbenen tätigen Sie folgende Aussage:

"...In der Statistik des RKI werden die COVID-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt..."

Bitte teilen Sie mir mit, mit welchem Verfahren sie den direkten Erregernachweis vornehmen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Antwort…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
direkter Erregernachweis [#199466]
Datum
5. Oktober 2020 12:43
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Antwort zu der Statistik zu den an/mit Covid19 Verstorbenen tätigen Sie folgende Aussage: "...In der Statistik des RKI werden die COVID-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt..." Bitte teilen Sie mir mit, mit welchem Verfahren sie den direkten Erregernachweis vornehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/199466/upload/aaaf2eeb1f0e67575187b6785efcdb59a985f287/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.10.2020 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen F…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.10.2020
Datum
7. Oktober 2020 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-186. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199466] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „dire…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199466]
Datum
9. November 2020 09:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „direkter Erregernachweis“ vom 05.10.2020 (#199466) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/199466/upload/aaaf2eeb1f0e67575187b6785efcdb59a985f287/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199466] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „dire…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199466]
Datum
9. November 2020 09:32
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „direkter Erregernachweis“ vom 05.10.2020 (#199466) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/199466/upload/aaaf2eeb1f0e67575187b6785efcdb59a985f287/
Robert Koch-Institut
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.10.2020 [#199466] Sehr Antragsteller/in wir kommen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.10.2020 [#199466]
Datum
10. November 2020 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Hinweise zur Testung und dem direkten Erregernachweis sind unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html Fragen im Zusammenhang mit der Diagnostik finden Sie zudem unter veröffentlicht: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Diagnostik.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
WG: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199466] Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Nachfrage zu Ihrem offensicht…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 05.10.2020 [#199466]
Datum
11. November 2020 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Nachfrage zu Ihrem offensichtlich an das Robert-Koch-Institut (RKI) gerichteten IFG Antrag, senden Sie bitte zuständigkeitshalber an das RKI. Ein IFG-Antrag von Ihnen liegt im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen