Disgolf-Anlage im Südpark Recklinghausen (schutzwürdiges Biotop, Kennung BK-4409-0073)

1. Die Sitzungsvorlage für die öffentliche Sitzung 0475/2019.
2. Die Sitzungsvorlage für die öffentliche Sitzung 0374-1/2021.
3. Informationen zu den städtischen Maßnahmen, die aufgrund des Vorfalles am 7.6.22 eingeleitet wurden. Die Recklinghäuser Zeitung berichtete am 9.6.22 "Verein entsetzt: Mann zieht eine Pistole und schießt Discgolfer ins Gesicht".
4. Das Gutachten vom 16.8.2022 zum Weiterbetrieb der Discgolf-Anlage.
5. Die der städtischen Beurteilung und dem vorgenannten Gutachten zugrunde liegenden technischen Regeln / Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Menschen in diesem Park während des Betriebes der Discgolf-Anlage.
6. Soweit vorliegend, die Bescheinigung zur Unbedenklichkeit des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, LANUV. Zum Erhalt der Artenvielfalt ist der Südpark besonders für Höhlen- und Heckenbrüter wertvoll und als Trittsteinbiotop im Verbund mit dem Schimmelsheider Park und dem Südfriedhof kartiert und eingebunden in ein bundesweites Netz.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Disgolf-Anlage im Südpark Recklinghausen (schutzwürdiges Biotop, Kennung BK-4409-0073) [#262257]
Datum
1. November 2022 15:22
An
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Sitzungsvorlage für die öffentliche Sitzung 0475/2019. 2. Die Sitzungsvorlage für die öffentliche Sitzung 0374-1/2021. 3. Informationen zu den städtischen Maßnahmen, die aufgrund des Vorfalles am 7.6.22 eingeleitet wurden. Die Recklinghäuser Zeitung berichtete am 9.6.22 "Verein entsetzt: Mann zieht eine Pistole und schießt Discgolfer ins Gesicht". 4. Das Gutachten vom 16.8.2022 zum Weiterbetrieb der Discgolf-Anlage. 5. Die der städtischen Beurteilung und dem vorgenannten Gutachten zugrunde liegenden technischen Regeln / Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Menschen in diesem Park während des Betriebes der Discgolf-Anlage. 6. Soweit vorliegend, die Bescheinigung zur Unbedenklichkeit des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, LANUV. Zum Erhalt der Artenvielfalt ist der Südpark besonders für Höhlen- und Heckenbrüter wertvoll und als Trittsteinbiotop im Verbund mit dem Schimmelsheider Park und dem Südfriedhof kartiert und eingebunden in ein bundesweites Netz.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262257/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Disgolf Anlage im Südpark Die Informationen sollen in einem internen Ratsinformationssystem selbst gesucht werden.
Von
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Via
Briefpost
Betreff
Disgolf Anlage im Südpark
Datum
2. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
206,6 KB
Die Informationen sollen in einem internen Ratsinformationssystem selbst gesucht werden.

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AW: Disgolf Anlage im Südpark [#262257]
Guten Tag, zur Demokratie und deren Erhalt sind u.a. Rechtsstaatlichkeit u…
An Kommunalverwaltung Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Disgolf Anlage im Südpark [#262257]
Datum
2. Mai 2023 17:22
An
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zur Demokratie und deren Erhalt sind u.a. Rechtsstaatlichkeit und als „Vierte Gewalt“ die Öffentlichkeit zur Kontrolle staatlichen Handelns unbedingt erforderlich. In den letzten Jahren stärken weiterhin Gesetze z.B. zur Informationsfreiheit IFG NRW unsere Demokratie. Aber auch Minderheiten sollen nach der Anerkennung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen durch unseren demokratischen Staat und dem Behindertengleichstellungsgesetz BGG in vielen Bereichen des Lebens teilhaben - unsere Stadt selbst verkündete bereits vor mehr als 20 Jahren in einer Erklärung, alles dafür zu tun, um Teilhabe zu ermöglichen. Zur Barrierefreiheit des BGG zählen auch Systeme zur Informationsverarbeitung sowie Kommunikationseinrichtungen. Die Stadt Recklinghausen verkündet andererseits, die Barrierefreiheit auf ihren Webseiten noch nicht verwirklicht zu haben. Einschlägige Test-Programme weisen auf unzählige Fehler hin. Es mag nicht ausgeschlossen sein, Ihrem Verweis in der Briefpost entsprechend die passenden Dokumente in Ihrem Ratsinformationssystem selbst zu finden, Sie anschließend zu fragen, ob sie vollständig und richtig sind, um sie sodann selbst digital hochzuladen, doch würde damit die Lesbarkeit erheblich beeinträchtigt werden und die Barrierefreiheit erst recht nicht mehr gewährleistet sein. Ihr Ratsinformationssystem bietet zudem keinerlei Anleitung, wie eine Suche sinnvoll eingegrenzt werden kann und Bürger müssten sich mit verwaltungstechnischen Begriffen vertraut machen. Auch befinden sich in diesem Zusammenhang Endlosschleifen auf Ihrer Internetseite. Hat man aber einmal ein Dokument dazu gefunden, so werden eine Vielzahl nicht relevanter Dokumente ausgegeben, die von jedem einzelnen Bürger gelesen und gesichtet werden müssten. Gemeinnützige Projekte wie FragdenStaat.de übernehmen für jeden Bürger auch die Aufgaben zum Erhalt und zur Stärkung der Demokratie, indem sie staatliches Handeln zur Kontrolle öffentlich machen. Gemäß dem IFG NRW §5 (4) dürfte die Auskunft nur verweigert werden, wenn „die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen“ möglich wäre. Das ist aufgrund der erheblichen Mängel im Ratsinformationssystem nicht der Fall. Auch stehen gemäß IFG NRW §9 (3) „schutzwürdige Belange der betroffenen Person“ nicht entgegen. Ich bitte Sie deshalb die angefragten Dokumente bis zum 10.5 hochzuladen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>