Disposition von Rettungsmitteln bei Nasenbluten

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

Handlungsanweisungen bei der Disposition von Rettungsmitteln bei Nasenbluten

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Juni 2023
  • Frist
    2. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handlu…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Disposition von Rettungsmitteln bei Nasenbluten [#282822]
Datum
30. Juni 2023 11:28
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Handlungsanweisungen bei der Disposition von Rettungsmitteln bei Nasenbluten
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282822/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Derzei…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Disposition von Rettungsmitteln bei Nasenbluten [#282822]
Datum
4. Juli 2023 13:38
Status
Warte auf Antwort
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19,9 KB
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2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Derzeit läuft eine Anfrage zur Gebührenhöhe beim Fachbereich. Sobald mir diese vorliegt, komme ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Feuerwehr
#282822 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihren vorbezeichneten IFG-Antrag zurück. Vorab b…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
#282822
Datum
6. Juli 2023 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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19,9 KB
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2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihren vorbezeichneten IFG-Antrag zurück. Vorab baten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten für die Auskunft. Diese liegen mir nun vom Fachbereich vor. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 5 und 100 Euro erhoben werden. Die erbetenen Daten werden im Leitungsbereich der Leitstelle der Berliner Feuerwehr zusammengestellt. Das bedeutet, ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes wird mit der Bearbeitung Ihres Antrags beschäftigt sein und ein Mitarbeiter des höheren Dienstes wird die Beantwortung reviewen. Als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach werden für einen Mitarbeitenden im gehobenen Dienst 78,24 Euro pro Stunde und für einen Mitarbeitenden im höheren Dienst 95,57 Euro pro Stunde angesetzt. Nach einer ersten Voreinschätzung des Fachbereiches wird eine Bearbeitungszeit von ca. 60 Minuten im gehobenen Dienst und 30 Minuten im höheren Dienst erforderlich sein. Damit wäre die Höchstgebühr in Höhe von 100 Euro, von Ihnen zu entrichten. Ich bitte Sie um kurze Mitteilung per Mail, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme. Sollte ich bis zum 31. Juli 2023 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat und schließe den Vorgang hier ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#282822] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Disposi…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#282822]
Datum
1. August 2023 22:28
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Disposition von Rettungsmitteln bei Nasenbluten“ (30.06.2023, #282822) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Berliner Feuerwehr
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Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. August 2023 22:28
Status
Anfrage abgeschlossen

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