Sehr [geschwärzt],
entschuldigen Sie bitte den Tippfehler in Ihrem Nachnahmen. Wir haben dies unten nun korrigiert.
Hochschule für Gestaltung
university of art and design
[geschwärzt]
Sehr geehrte Frau [geschwärzt],
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema „Disziplinarverfahren gegen Professor Dr. [geschwärzt] [#285197]“ vom 01.08.2023.
Leider können wir Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen:
1. Ihr Antrag wird abgelehnt.
2. Die Auskunft ist kostenfrei.
Mit Ihrem Antrag vom 01.08.2023 haben Sie Auskunft über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegenüber Prof. Dr. [geschwärzt] erbeten bzw. den gegenwärtigen Stand erfragt. Diesem Begehren können wir nicht stattgeben, da gemäß §81 Abs.2 Nr.5 HDSIG kein Auskunftsanspruch besteht. Diese Vorschrift nimmt die Disziplinarorgane im Rahmen ihrer disziplinarrechtlichen Tätigkeit vom Anwendungsbereich des Auskunftsrechts aus. Dies schließt auch die Frage ein, ob überhaupt ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist.
Auch zu einem späteren Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf Informationszugang.
Die vorstehende Auskunftserteilung ergeht gemäß §88 Abs.1 HDSIG kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
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