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DNA-Tests in der Notunterkunft Ruschestraße, Berlin Lichtenberg

Am 10.03.2016 wurden DNA-Proben von über 300 geflüchteten Frauen in der "Notunterkunft für Flüchtlinge Ruschestraße 104" (Berlin Lichtenberg) genommen:

- Wie viele Frauen wurden aufgefordert freiwillig DNA abzugeben?
- Wie viele Frauen lehnten ab und wie viele stimmten zu?
- Haben sich Konsequenzen aus der Ablehnung des DNA-Test ergeben? (z.B. namentliche Erwähnung in den Ermittlungsakten)
- Inwiefern wurde die Freiwilligkeit und die Aufklärung über Rechte und Pflichten der betroffenen Frauen gesichert?
- Gab es eine schriftliche Einverständniserklärung in der jeweiligen Muttersprache?
- Waren Dolmetscher_innen vor Ort?
- Wenn ja, wurden alle benötigten Sprachen bedient?

- Wurden Frauen, die nicht in der Unterkunft, jedoch in der näheren Umgebung wohnen, auch um eine freiwillige DNA-Abgabe gebeten?
- Wenn ja, wie viele und wie viele willigten ein und auf welcher Grundlage wurden sie ausgewählt?
- Wenn nein, auf welcher Grundlage wurden nur Frauen aus der Unterkunft ausgewählt?

- Wurde mit Hilfe der DNA-Proben die Mutter ausfindig gemacht?
- Was passiert mit den DNA-Proben, die in keinem Zusammenhang zum Tatvorwurf stehen?
- Wenn sie gelöscht wurden oder werden sollen, wann?
- Wenn sie nicht gelöscht wurden, warum nicht?
- Wurden die Daten der DNA-Proben in eine polizeiliche Datenbank zur weiteren Verwendung eingespeist?

- Wie hoch sind die Kosten für die DNA-Entnahme Maßnahme? (Aufgeschlüsselt nach Posten)
- Wie viele Einsatzstunden verbuchte die Berliner Polizei für den Zeitraum der DNA-Entnahme?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    3. Dezember 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DNA-Tests in der Notunterkunft Ruschestraße, Berlin Lichtenberg [#18460]
Datum
21. Oktober 2016 15:29
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 10.03.2016 wurden DNA-Proben von über 300 geflüchteten Frauen in der "Notunterkunft für Flüchtlinge Ruschestraße 104" (Berlin Lichtenberg) genommen: - Wie viele Frauen wurden aufgefordert freiwillig DNA abzugeben? - Wie viele Frauen lehnten ab und wie viele stimmten zu? - Haben sich Konsequenzen aus der Ablehnung des DNA-Test ergeben? (z.B. namentliche Erwähnung in den Ermittlungsakten) - Inwiefern wurde die Freiwilligkeit und die Aufklärung über Rechte und Pflichten der betroffenen Frauen gesichert? - Gab es eine schriftliche Einverständniserklärung in der jeweiligen Muttersprache? - Waren Dolmetscher_innen vor Ort? - Wenn ja, wurden alle benötigten Sprachen bedient? - Wurden Frauen, die nicht in der Unterkunft, jedoch in der näheren Umgebung wohnen, auch um eine freiwillige DNA-Abgabe gebeten? - Wenn ja, wie viele und wie viele willigten ein und auf welcher Grundlage wurden sie ausgewählt? - Wenn nein, auf welcher Grundlage wurden nur Frauen aus der Unterkunft ausgewählt? - Wurde mit Hilfe der DNA-Proben die Mutter ausfindig gemacht? - Was passiert mit den DNA-Proben, die in keinem Zusammenhang zum Tatvorwurf stehen? - Wenn sie gelöscht wurden oder werden sollen, wann? - Wenn sie nicht gelöscht wurden, warum nicht? - Wurden die Daten der DNA-Proben in eine polizeiliche Datenbank zur weiteren Verwendung eingespeist? - Wie hoch sind die Kosten für die DNA-Entnahme Maßnahme? (Aufgeschlüsselt nach Posten) - Wie viele Einsatzstunden verbuchte die Berliner Polizei für den Zeitraum der DNA-Entnahme?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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