Dokument der PwC Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Das Dokument von PwC zur Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Dokument v…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokument der PwC Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin [#131415]
Datum
15. April 2019 19:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Dokument von PwC zur Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15. April 2019 beantragten Sie " Das Dokument von PwC zur Risikob…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Dokument der PwC Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin [#131415]
Datum
16. April 2019 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15. April 2019 beantragten Sie " Das Dokument von PwC zur Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin ". Sie baten darum, Ihnen mitzuteilen, wenn die Informationserteilung entgegen Ihrer Einschätzung gebührenpflichtig ist. Die Bearbeitung der gestellten Fragen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, insbesondere der Durchführung einer Drittbeteiligung, verbunden. Da hierfür entsprechende Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro in Rechnung gestellt werden müssen, bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten. Bis zu einer Rückantwort setze ich die Bearbeitung des Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich die von ihnen genannten, potenziellen, Kosten nicht aufbringen kann, z…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Dokument der PwC Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin [#131415]
Datum
16. April 2019 18:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich die von ihnen genannten, potenziellen, Kosten nicht aufbringen kann, ziehe ich meine Anfrage zurück. Anstelle stelle ich einen anderen Antrag: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Vertrag zwischen der Bundesregierung und PwC für den Auftrag an PwC zurRisikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin - Gleichzeitig bitte ich um Auskunft ob die Bundesregierung vor- oder nach Erhalt der Risikobewertung durch PwC die Staatsbürgschaft an Air Berlin gewährt hat - Sollte die Bundesregierung vor Erhalt des Risikobewertung durch PwC die Staatsbürgschaft an Air Berlin gewährt haben bitte ich um Auskunft warum so verfahren wurde und wer diese Staatsbürgschaft gewährt hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben sich am 16. April 2019 mit einem erneuten …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Dokument der PwC Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin [#131415]
Datum
17. April 2019 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben sich am 16. April 2019 mit einem erneuten Antrag nach dem IFG des Bundes an uns gewandt. Beim Mandatarvertrag mit PwC handelt es ich um ein vertrauliches Dokument. Es wäre wiederum ein Drittbeteiligungsverfahren mit anfallenden Gebühren durchzuführen. Der von der KfW herausgelegte und mit einer Bundesbürgschaft unterlegte Kredit an Air Berlin wurde nach Risikobewertung durch PwC gewährt. Ich wäre dankbar für eine kurze Rückmeldung, ob Sie angesichts dieser Informationen an Ihrem IFG-Antrag und einem formellen Verfahren festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre zügige Antwort. Nein, aufgrund nicht vorhandener finanz…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Dokument der PwC Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin [#131415]
Datum
17. April 2019 10:57
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre zügige Antwort. Nein, aufgrund nicht vorhandener finanzieller Mittel möchte ich nicht an einem formellen Verfahren festhalten. Bedanke mich jedoch sehr für die Klarstellung dass der Kredit der KfW "nach" Erhalt des PwC-Riskoberichts gewährt wurde und nicht davor. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Danke für die Information! VG I.Miklis
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Dokument der PwC Risikobewertung einer Staatsbürgschaft an Air Berlin [#131415]
Datum
17. April 2019 11:45
Status
Danke für die Information! VG I.Miklis