Dokument mit der Referenznummer 6192/3/18 REV 3 vom 20.04.2018

Anfrage an: Deutscher Bundestag

das Dokument mit der Referenznummer 6192/3/18 REV 3 vom 20.04.2018, das sich in Ihrem Eudox befindet.

Es ist ein Anlage zur Anlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda KOM(2017)558 endg.; Ratsdok.-Nr. 12702/17 (behandelt im Tagesordnungspunkt 7 am 13. Juni 2018).

Meine erste Anfrage vom 27.11.2018 an das BMI beantwortete das Referat Z II 4 (Justiziariat):
„mit nachstehendem IFG Antrag vom 27.11.2018 erbitten Sie ein Dokument aus der EuDox-Datenbank für die der Deutsche Bundestag zuständig ist. Das von Ihnen erbetene Dokument aus dieser Datenbank liegt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nicht vor.

Da Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich der Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, darf ich Sie bitten, Ihren Antrag erneut an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu richten.“

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Sollte die Verwaltung des Deutschen Bundestages dieses Dokument nicht herausgeben können, bitte ich diese Anfrage an die zuständige Abteilung weiterzuleiten.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung gerne per Email bitten und
danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Dokument mit…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokument mit der Referenznummer 6192/3/18 REV 3 vom 20.04.2018 [#34952]
Datum
28. November 2018 14:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Dokument mit der Referenznummer 6192/3/18 REV 3 vom 20.04.2018, das sich in Ihrem Eudox befindet. Es ist ein Anlage zur Anlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda KOM(2017)558 endg.; Ratsdok.-Nr. 12702/17 (behandelt im Tagesordnungspunkt 7 am 13. Juni 2018). Meine erste Anfrage vom 27.11.2018 an das BMI beantwortete das Referat Z II 4 (Justiziariat): „mit nachstehendem IFG Antrag vom 27.11.2018 erbitten Sie ein Dokument aus der EuDox-Datenbank für die der Deutsche Bundestag zuständig ist. Das von Ihnen erbetene Dokument aus dieser Datenbank liegt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nicht vor. Da Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich der Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, darf ich Sie bitten, Ihren Antrag erneut an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu richten.“ Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollte die Verwaltung des Deutschen Bundestages dieses Dokument nicht herausgeben können, bitte ich diese Anfrage an die zuständige Abteilung weiterzuleiten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung gerne per Email bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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