Dokumentation Unfallkommission - Unfallhäufungsstellen

Anfrage an: Stadt Darmstadt

-Dokumentation der Unfallkommission der Stadt Darmstadt der letzten 5 Jahre (insbesondere empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Unfallhäufungsstellen)
-Liste der Unfallhäufungsstellen der letzten drei Jahre
-Information über die Termine an denen sich die Unfallkommission in den letzten 10 Jahren beraten hat?

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Gemäß folgendem hessischen Erlass (Staatsanzeiger 2009 Nr. 8 Gült.-Verz. 31001, 610 –
StAnz. 8/2009 S. 456 https://mobil.hessen.de/sites/mobil.hessen.de/files/2021-12/uhs-erlass_2009.pdf) sind es u.a. die Städte, die Unfallkommissionen zu gründen haben und Unfallhäufungsstellen identifizieren und entsprechend der Öffentlichkeit bekannt machen. Daraus folgende Zitate:
"3. Unfallkommission
Jeder Landkreis bildet eine Unfallkommission für die zu betreuenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, jede kreisfreie Stadt für die Straßen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches." Unter Punkt 5. Öffentlichkeitsarbeit heißt es:
"Die Tätigkeit der Verkehrsunfallkommission ist durch eine zwischen allen Beteiligten abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen."

Die Unfallkommission soll sich laut Erlass mindestens zweimal pro Jahr beraten

Meine Anfrage von 2022 hat leider nicht zur Herausgabe der geforderten Unterlagen geführt. Ich bitte daher weiterhin um die Herausgabe dieser Informationen gemäß Erlass.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
  • 0 Follower:innen
Timm Schwendy
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Dokumentation der Unfallkommissi…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Timm Schwendy
Betreff
Dokumentation Unfallkommission - Unfallhäufungsstellen [#282668]
Datum
28. Juni 2023 11:29
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Dokumentation der Unfallkommission der Stadt Darmstadt der letzten 5 Jahre (insbesondere empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Unfallhäufungsstellen) -Liste der Unfallhäufungsstellen der letzten drei Jahre -Information über die Termine an denen sich die Unfallkommission in den letzten 10 Jahren beraten hat? Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Gemäß folgendem hessischen Erlass (Staatsanzeiger 2009 Nr. 8 Gült.-Verz. 31001, 610 – StAnz. 8/2009 S. 456 https://mobil.hessen.de/sites/mobil.hessen.de/files/2021-12/uhs-erlass_2009.pdf) sind es u.a. die Städte, die Unfallkommissionen zu gründen haben und Unfallhäufungsstellen identifizieren und entsprechend der Öffentlichkeit bekannt machen. Daraus folgende Zitate: "3. Unfallkommission Jeder Landkreis bildet eine Unfallkommission für die zu betreuenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, jede kreisfreie Stadt für die Straßen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches." Unter Punkt 5. Öffentlichkeitsarbeit heißt es: "Die Tätigkeit der Verkehrsunfallkommission ist durch eine zwischen allen Beteiligten abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen." Die Unfallkommission soll sich laut Erlass mindestens zweimal pro Jahr beraten Meine Anfrage von 2022 hat leider nicht zur Herausgabe der geforderten Unterlagen geführt. Ich bitte daher weiterhin um die Herausgabe dieser Informationen gemäß Erlass.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Timm Schwendy Anfragenr: 282668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282668/ Postanschrift Timm Schwendy << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Timm Schwendy

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