Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad

sämtliche Vorgaben, Zwischenergebnisse, Endergebnisse und übrige Dokumentation, die für die Prüfung [1] der Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad erstellt wurden.

[1] https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2022/221005_Apple_Sicherheitsfunktionen.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Vorgabe…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad [#260270]
Datum
5. Oktober 2022 22:59
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Vorgaben, Zwischenergebnisse, Endergebnisse und übrige Dokumentation, die für die Prüfung [1] der Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad erstellt wurden. [1] https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2022/221005_Apple_Sicherheitsfunktionen.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260270/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad [#260270]
Datum
28. Oktober 2022 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Absatz 1 IFG einzuleiten, da die Belange eines Dritten berührt sind. Die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage verlängert sich dementsprechend. Zudem sind IFG-Anfragen, wenn sie die Belange Dritter berühren gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG ("Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden.") zu begründen. Sofern Sie die weitere Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage wünschen, bitte ich um Übersendung einer Begründung für den gewünschten Informationszugang, die ich dem Dritten als Entscheidungshilfe im Drittbeteiligungsverfahren beifügen kann (siehe § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Sicherheit in der Informationstechnik ein immer bedeutenderes Thema wird, i…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad [#260270]
Datum
28. Oktober 2022 10:41
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Sicherheit in der Informationstechnik ein immer bedeutenderes Thema wird, ist es sozusagen ein Grundinteresse, welche Kriterien Sie anlegen und wie Sie sie abtesten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260270/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad [#260270]
Datum
8. November 2022 07:18
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad“ vom 05.10.2022 (#260270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> wie mit E-Mail vom 28.10.2022 mitgeteilt, verlängert sich die Frist zur B…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad [#260270]
Datum
8. November 2022 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie mit E-Mail vom 28.10.2022 mitgeteilt, verlängert sich die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage aufgrund des durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens (§ 8 Abs. 1 IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad“…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad [#260270]
Datum
12. Dezember 2022 06:07
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentation zu den Sicherheitseigenschaften von iPhone und iPad“ vom 05.10.2022 (#260270) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Die Anfrage wird aufgrund § 6 S. 2 IFG, § 3 Nr. 4 IFG sowie § 3 Nr. 2 IFG abgelehnt.
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Anfrage wird aufgrund § 6 S. 2 IFG, § 3 Nr. 4 IFG sowie § 3 Nr. 2 IFG abgelehnt.