Dokumentation zu Palantir-Software

Sämtliche Dokumentation sowie Trainingsmaterial und sonstige Unterlagen zur Gotham Software der Firma Palantir.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumentation zu Palantir-Software [#218460]
Datum
15. April 2021 18:13
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumentation sowie Trainingsmaterial und sonstige Unterlagen zur Gotham Software der Firma Palantir.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218460/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr Antra…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
11. Mai 2021 14:04
Status
Warte auf Antwort
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9,7 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 15. April 2021 ist bei uns eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 432-30.01 Antragsteller/in geführt. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis. Sie erhalten baldmöglichst eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#2184…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#218460]
Datum
4. Juni 2021 13:28
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentation zu Palantir-Software“ vom 15.04.2021 (#218460) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218460/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#2184…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#218460]
Datum
14. Juni 2021 16:13
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentation zu Palantir-Software“ vom 15.04.2021 (#218460) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218460/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#2184…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#218460]
Datum
17. Juni 2021 11:45
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentation zu Palantir-Software“ vom 15.04.2021 (#218460) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Auf Nachfragen meinerseits über den Stand meiner Anfrage bekam ich vom zuständigen Referat bisher keine Antwort, weshalb ich es nun erneut unter dieser Adresse versuche. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218460/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr Antra…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 15. April 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
23. Juni 2021 13:14
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,7 KB


Sehr Antragsteller/in die Recherche nach den von Ihrem Antrag vom 15. April 2021 umfassten Informationen und die Bewertung nach eventuell vorliegenden Ausschlussgründen ist weitgehend abgeschlossen. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages wird allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitte ich um Verständnis. Sie erhalten so bald wie möglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 15…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG Antrag vom 15. April 2021 - Dokumentation zu Palantir-Software - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
8. Juli 2021 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,7 KB


Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 15. April 2021 begehrten Sie sämtliche Dokumentation sowie Trainingsmaterial und sonstige Unterlagen zur Gotham Software der Firma Palantir. Es zeichnet sich ab, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Zwecks Übersendung eines Bescheides in schriftlicher Form bitte ich um Übersendung Ihrer Meldeadresse. Mit freundlichen Grüßen