Dokumentation zu Verkehrsschauen der Staatsstraße ST 2177

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 3 werden regelmäßige Verkehrsschauen durch die Straßenverkehrsbehörde vorgeschrieben.
Den Straßenverkehrsbehörden obliegt die Aufgabe zur Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung der Verkehrsschauen.

Bitte Senden Sie mir die letzten 3 Dokumentationen zu den jew. Verkehrsschauen der Staatsstraße ST 2177 im bereich der Marktgemeinde Oberkotzau zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Allgeme…
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumentation zu Verkehrsschauen der Staatsstraße ST 2177 [#201522]
Datum
23. Oktober 2020 11:25
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 3 werden regelmäßige Verkehrsschauen durch die Straßenverkehrsbehörde vorgeschrieben. Den Straßenverkehrsbehörden obliegt die Aufgabe zur Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung der Verkehrsschauen. Bitte Senden Sie mir die letzten 3 Dokumentationen zu den jew. Verkehrsschauen der Staatsstraße ST 2177 im bereich der Marktgemeinde Oberkotzau zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201522/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Bauamt Bayreuth
Kein Nachrichtentext
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. November 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
426,8 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [#201522] Sehr geehrteAntragsteller/in das Staatliche Bauamt Bayreuth ist der/die zuständige Baulastträger / …
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#201522]
Datum
12. November 2020 08:17
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Staatliche Bauamt Bayreuth ist der/die zuständige Baulastträger / Straßenbaubehörde, haben sie keine Kentniss über den Zustand der Straße oder die durchgeführten Verkehrsschauen ? https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/strasse/strassenundverkehrsrecht/zusammenstellung_strassenklassen_und_zustaendigkeiten.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201522/