Dokumente: Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- die Anschreiben an die Netzanbieter, die Rückmeldungen der jeweiligen Netzanbieter sowie der Bescheid zur Verpflichtung eines Netzanbieters

Es wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung: "Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" - https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240311_VerpflichtungTK.html?nn=659670

Warte auf Antwort

  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anschreiben an die Netzanbieter…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente: Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten [#302747]
Datum
11. März 2024 15:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anschreiben an die Netzanbieter, die Rückmeldungen der jeweiligen Netzanbieter sowie der Bescheid zur Verpflichtung eines Netzanbieters Es wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung: "Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" - https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240311_VerpflichtungTK.html?nn=659670
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302747/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 Bundesnetzagentur Sehr << …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025
Datum
13. März 2024 11:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 Bundesnetzagentur Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 11. März 2024, Ihr Zeichen: 302747. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 [#302747] Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermag an o. …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 [#302747]
Datum
10. April 2024 10:47
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermag an o. g. Vorgang und den damit einhergehenden Fristablauf am Ende dieser Woche erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302747/
Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747 Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeic…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747
Datum
11. April 2024 11:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747 Bundesnetzagentur Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich den Bescheid auf Ihren Antrag vom 11. März 2024. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747 [#302747] Sehr << Anrede >&g…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747 [#302747]
Datum
11. April 2024 11:44
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom heutigen Tage in o. g. Verfahren erhebe ich hiermit fristwahrend Widerspruch. Zunächst wird Akteneinsicht gem. § 29 VwVfG beantragt. Danach wird der Widerspruch begründet. Bitte übermitteln Sie mir besagte Verwaltungsakt möglichst digital per E-Mail. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302747/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente: Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ [#302747]
Datum
11. April 2024 21:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/302747/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich den Bescheid der BNetzA vom heutigen Tage für nicht einschlägig halte. Auf gerade einmal zwei A4-Seiten werden drei verschiedene Ablehnungsgründe dargelegt. Alle drei halte ich für nicht vollumfänglich einschlägig. Eine Teilstattgabe wurde m E nach nicht umfassend geprüft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 302747.pdf - 2024-04-11_1-2024-04-11.pdf - 2024-04-11_3-fax.pdf Anfragenr: 302747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302747/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/003 II#0276 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente: Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ [#302747] # IFG-728/003 II#0276
Datum
12. April 2024 13:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
34624-2024eingangsbesttigung.pdf
170,9 KB
datenschutzerklrung.pdf
169,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/003 II#0276 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747 [#302747]
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747 [#302747]
Datum
15. April 2024 08:45
An
Bundesnetzagentur
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
23,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747 [#302747] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747 [#302747]
Datum
25. April 2024 08:42
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Eingangsbestätigung zu meinem Widerspruch in o. g. Verfahren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302747/

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Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747 Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 Bundesnetz…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Bundesnetzagentur - Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 | Ihr Zeichen: 302747
Datum
26. April 2024 10:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer 2024-03-12-0025 Bundesnetzagentur Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Widerspruchs in dem streitgegenständlichen IFG-Verfahren. Dieser wird hier bearbeitet. Ihnen wird alsbald Akteneinsicht gewährt. Mit freundlichen Grüßen