Dokumente bzgl. Klage der Sozialistischen Gleichheitspartei gegen Nennung in Verfassungsschutzberichten

Dokumente über die bisher für das Bundesinnenministerium entstandenen Kosten für die Klage der Sozialistischen Gleichheitspartei gegen die Nennung in verschiedenen Verfassungsschutzberichten (VG Berlin, Az. VG 1 K 26.19), insb. Kosten für Anwaltskanzleien; Kommunikation diesbzgl.; (Rahmen-)Verträge mit den beauftragten Anwaltskanzleien.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente über di…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Dokumente bzgl. Klage der Sozialistischen Gleichheitspartei gegen Nennung in Verfassungsschutzberichten [#232942]
Datum
14. November 2021 20:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente über die bisher für das Bundesinnenministerium entstandenen Kosten für die Klage der Sozialistischen Gleichheitspartei gegen die Nennung in verschiedenen Verfassungsschutzberichten (VG Berlin, Az. VG 1 K 26.19), insb. Kosten für Anwaltskanzleien; Kommunikation diesbzgl.; (Rahmen-)Verträge mit den beauftragten Anwaltskanzleien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 232942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232942/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit
Datum
14. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB