Dokumente bzgl. letztem Auswahlverfahren

Dokumente bzgl. Ihrem Auswahlverfahren aus der letzten Bewerbungsrunde für journalistische Tätigkeiten wie Volontariate. Dazu kann gehören: eine Übersicht der Bewerber:innen-Anzahl, Aufgabenzettel, interne Unterlagen, Assessment-Erhebungsbögen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente bzg…
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Dokumente bzgl. letztem Auswahlverfahren [#241010]
Datum
15. Februar 2022 19:37
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente bzgl. Ihrem Auswahlverfahren aus der letzten Bewerbungsrunde für journalistische Tätigkeiten wie Volontariate. Dazu kann gehören: eine Übersicht der Bewerber:innen-Anzahl, Aufgabenzettel, interne Unterlagen, Assessment-Erhebungsbögen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 241010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241010/
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Hessischer Rundfunk AdöR
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrte*r Absender*in, vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
15. Februar 2022 19:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte*r Absender*in, vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessischen Rundfunks. Ihre Anfrage, Kritik oder Stellungnahme werden wir so schnell wie möglich bearbeiten bzw. an eine zuständige Stelle oder Redaktion weiterleiten, die wir Ihrem Anliegen zuordnen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer E-Mail aufgrund des hohen Aufkommens uns erreichender Anfragen mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch generierte Empfangsbestätigung. Ihr hr-Hörer- und Zuschauerservice Der Inhalt dieser E-Mail stellt keine rechtsverbindliche Erklärung des Absenders dar. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des hr sind neben dem Intendanten als seinem gesetzlichen Vertreter grundsätzlich nur zwei bevollmächtigte Personen gemeinsam berechtigt. Auskünfte über den Umfang der Vollmachten erteilt die Justiziarin des hr. Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt; dies gilt nicht für Mails der Pressestelle oder für Newsletter. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger dieser E-Mail sind, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese Mail von Ihrem System. Beachten Sie, dass die Verbreitung, das Kopieren sowie die Weitergabe der E-Mail nicht gestattet sind; dies gilt nicht für Mails der Pressestelle oder für Newsletter.

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Hessischer Rundfunk AdöR
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, mit E- Mail vom 15.02.2022 beantragen Sie nach § 80 des Hessischen Datenschutz- u…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Re: Dokumente bzgl. letztem Auswahlverfahren [#241010]
Datum
24. März 2022 14:00
Status
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, mit E- Mail vom 15.02.2022 beantragen Sie nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), Ihnen Dokumente bzgl. des Auswahlverfahrens aus der letzten Bewerbungsrunde für journalistische Tätigkeiten wie Volontariaten zuzusenden. Zwar gelten gemäß § 81 HDSIG die Vorschriften über den Informationszugang nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 bis 3 auch für den Hessischen Rundfunk. Nr. 8 verpflichtet den Hessischen Rundfunk in den Fällen, soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. § 81 HDSIG sieht damit eine Beschränkung des Informationszugangs vor. Dies geschieht, wie bei der Betrachtung der verschiedenen Nummern ersichtlich wird, um die Tätigkeiten besonderer Art außerhalb des exekutiven Handelns aus Gründen des öffentlichen Interesses von dem Informationszugang auszuklammern. Das Auswahlverfahren für journalistische Tätigkeiten ist nicht als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung anzusehen wie zB die Beitragsbearbeitung der Rundfunkbeiträge. Der Anwendungsbereich des § 80 HDSIG ist nicht eröffnet. Wir können Ihrem Anliegen daher leider nicht entsprechen. Kosten für diese Anfrage werden keine erhoben. Mit freundlichen Grüßen