Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anfragen

Ihr Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht fordert, bei VIG-Anfragen eine Ausweiskopie einzureichen.

Bei elektronischer Übermittlung wird diese technisch bedingt in einem Dateisystem gespeichert. Die Verarbeitung fällt somit unter die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Bitte senden Sie mit alle Dokumente der hierfür durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 EU-DSGVO zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
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Betreff
Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anfragen [#225004]
Datum
15. Juli 2021 20:14
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht fordert, bei VIG-Anfragen eine Ausweiskopie einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung wird diese technisch bedingt in einem Dateisystem gespeichert. Die Verarbeitung fällt somit unter die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Bitte senden Sie mit alle Dokumente der hierfür durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 EU-DSGVO zu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225004/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (D…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anfragen [#225004]
Datum
30. August 2021 12:08
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anfragen“ vom 15.07.2021 (#225004) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225004/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anfragen“ [#225004]
Datum
13. September 2021 15:37
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225004/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde weder auf meine Anfrage, noch auf eine Erinnerung reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225004.pdf Anfragenr: 225004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225004/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 13. September 2021 (DSFA) Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum G…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. September 2021 (DSFA)
Datum
6. Oktober 2021 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.837 veraktet. Ich werde die Angelegenheit auf der Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) prüfen, denn das VIG selbst regelt nur die Voraussetzungen für die Offenlegung der in § 1 genannten gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Prüfung Ihres Falles einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass ein IFG-Anspruch nur auf die (gebührenpflichtige) Offenlegung von bereits vorhandenen Informationen gerichtet ist (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 IFG: "... über den Inhalt der ... Akten"). Dagegen besteht nach dem Informationsfreiheitsrecht (!) kein Anspruch darauf, dass die angefragte Stelle die gewünschte Information (DSFA) erst aufgrund Ihres Antrages generiert/erstellt ("keine Informationsbeschaffungspflicht", vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Nov. 2014 - BVerwG 7 C 20.12). Das IFG und die Gebührenvorschriften sind abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen mit u.s. Nachricht beantragten Informationen sind im Ordnungsamt Treptow-Köp…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anfragen [#225004]
Datum
15. Oktober 2021 15:42
Status
Warte auf Antwort
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11,6 KB


Sehr Antragsteller/in die von Ihnen mit u.s. Nachricht beantragten Informationen sind im Ordnungsamt Treptow-Köpenick von Berlin nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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Beschwerde Sehr geehrte Damen und Herren, meine Beschwerde richtet sich gegen den Fachbereich Veterinär- und Lebe…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerde
Datum
17. Oktober 2021
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Beschwerde richtet sich gegen den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin, Salvador-Allende-Str. 80 B, 12559 Berlin (nachfolgend kurz als Behörde bezeichnet). Die Behörde fordert für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ausweiskopien der Antragsteller|innen an. Für die Verarbeitung dieser – m. E. zudem ohne Rechtsgrundlage – erhobenen Daten wurde von der Behörde nach ihrer Auskunft keine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchgeführt. Bitte weisen Sie die Behörde an, eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchzuführen und mir zuzusenden. Im Anhang finden Sie die bisherige Kommunikation mit der Behörde. Diese kann auch unter https://fragdenstaat.de/a/225004 eingesehen werden. Sie dürfen der Behörde meinen Namen mitteilen. Mit freundlichen Grüßen,