Dokumente der Polizei Berlin zur öffentlichen Aufforderung via Twitter am 8. Juli 2023, sich auf einer Veranstaltung nicht zu entkleiden
Sämtliche dienstlichen Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form, einschließlich Chat-, SMS- und anderen Nachrichtenverläufen und Datenbankeinträgen sowie Notizen, in denen Vorgänge wiedergegeben, beschrieben oder bewertet werden, die dazu geführt haben, dass die Polizei Berlin auf dem Kurznachrichtendienst "Twitter" am 8. Juli 2023 um 15:58 Uhr eine Nachricht mit dem folgenden Inhalt öffentlich verbreitet hatte:
"Eine Bitte, von der wir auch nicht dachten, dass wir sie mal absetzen müssen:
Bitte entkleiden Sie sich nicht auf #ravetheplanet.
Teilnehmende haben sich bei uns beschwert.
#b0807"
Insbesondere mit umfasst von diesem Auskunftsersuchen sind alle Aufzeichnungen, Unterlagen oder Darstellungen, unabhängig von der Art der Speicherung, insbesondere in Papier- oder elektronischer Form, einschließlich Chat-, SMS- und anderen Nachrichtenverläufen, Audio- und Videoaufzeichnungen und Datenbankeinträgen sowie Notizen, aus denen hervorgeht:
a) identifizierende, allgemein beschreibende oder sonstige Angaben zu Teilnehmenden an der Veranstaltung sowie anderen Personen, die Beschwerden oder sonst negative Einschätzungen über das Erscheinungsbild von Teilnehmenden an der Veranstaltung mittelbar oder unmittelbar gegenüber Bediensteten oder Beauftragten der Polizei Berlin geäußert haben,
b) Angaben (wie bei a, sowie Dienststelle und Dienst- oder Amtsbezeichnung oder Beschreibung des Auftragsverhältnisses) zu Bediensteten oder Beauftragten der Polizei Berlin, die aus eigener Initiative das Erscheinungsbild von Teilnehmenden an der Veranstaltung zum Gegenstand von Mitteilungen hinsichtlich der Bekleidung oder ganz oder teilweise nicht vorhandenen Bekleidung gemacht haben,
c) der genaue Inhalt der Beschwerden, Einschätzungen und Mitteilungen (entsprechender Akteninhalt im Wortlaut),
d) jeweils der konkrete Mitteilungs-, Entscheidungs- und Meldeweg von der Entgegennahme der Beschwerden, Einschätzungen oder Mitteilungen von den in a und b genannten Personen oder Stellen zu weiteren Bediensteten und Organisationseinheiten der Polizei Berlin, unter genauer Angabe aller betreffender Bediensteter Organisationseinheiten, bis hin zur Veranlassung der oben genannten Mitteilung durch Personen, die mit der Verbreitung des Inhalts bei "Twitter" beauftragt waren (Namen von Bediensteten, nicht aber Dienst- oder Amtsbezeichnung und Organisationseinheit können geschwärzt werden),
e) Angaben, aus denen hervorgeht, ob Personen mit Befähigung zum Richteramt in die Mitteilungs-, Entscheidungs- und Meldewegen nach Buchstabe d eingebunden waren,
f) versammlungs- oder ordnungsrechtliche Bewertungen des Erscheinungsbildes von Teilnehmenden an der Versammlung durch Bedienstete der Polizei Berlin, oder in deren Auftrag, aus Anlass der Versammlung "Rave the Planet" am 8. Juli 2023, unter Angabe der Amts- oder Dienstbezeichnung und der Organisationseinheit der an diesen Bewertungen beteiligten Personen,
g) Bewertungen und Billigungen (Freigaben oder ähnliches) der oben genannte "Twitter"-Nachricht im Vorfeld oder im Nachgang der Verbreitung der Meldung durch die Polizei Berlin oder die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin, insbesondere in fachlicher, politischer oder rechtlicher Hinsicht, unter Angabe der Amts- oder Dienstbezeichnung sowie Organisationseinheit der beteiligten Personen.
Bei Angestellten ist die Entgeltgruppe mit aufzuführen.
Sofern Bedienstete aus anderen Bundesländern oder Staaten im Land Berlin polizeiliche, einschließlich versammlungsrechtlicher, Aufgaben ausgeübt oder hierbei unterstützt worden sind, betrifft die Anfrage auch diese Personen in gleicher weise, als hätte es sich um Bedienstete der Polizei Berlin gehandelt.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Juli 2023
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12. August 2023
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