Dokumente in Verbindung mit dem Hackerangriff auf Südwestfalen-IT

Dokumente bezüglich der zugesicherten Verfügbarkeit/Ausfallsicherheit sowie über mögliche Schadensersatzansprüche bei nicht erbrachter Leistung mit dem Dienstleister Südwestfalen-IT. Sowie die Vereinbarung über das Erstellen und Wiederherstellen von Backups inklusive den Backup-Intervallen und die Reaktionszeiten zur Wiederherstellung.

Außerdem eine Aufstellung des im Jahre 2023 erstandenen Schadens durch den Ausfall der IT-Systeme in der Stadt Brilon und bereits geleistete Entschädigungszahlungen und akzeptierte Entschädigungsansprüche durch den Dienstleister.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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Yannick Stein
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Do…
An Kommunalverwaltung Brilon Details
Von
Yannick Stein
Betreff
Dokumente in Verbindung mit dem Hackerangriff auf Südwestfalen-IT [#299373]
Datum
6. Februar 2024 12:42
An
Kommunalverwaltung Brilon
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente bezüglich der zugesicherten Verfügbarkeit/Ausfallsicherheit sowie über mögliche Schadensersatzansprüche bei nicht erbrachter Leistung mit dem Dienstleister Südwestfalen-IT. Sowie die Vereinbarung über das Erstellen und Wiederherstellen von Backups inklusive den Backup-Intervallen und die Reaktionszeiten zur Wiederherstellung. Außerdem eine Aufstellung des im Jahre 2023 erstandenen Schadens durch den Ausfall der IT-Systeme in der Stadt Brilon und bereits geleistete Entschädigungszahlungen und akzeptierte Entschädigungsansprüche durch den Dienstleister.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein Anfragenr: 299373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299373/ Postanschrift Yannick Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein
Kommunalverwaltung Brilon
Sehr geehrter Herr Stein, den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage bestätige ich hiermit. Ich komme fristgerech…
Von
Kommunalverwaltung Brilon
Betreff
AW: [extern] Dokumente in Verbindung mit dem Hackerangriff auf Südwestfalen-IT [#299373]
Datum
8. Februar 2024 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stein, den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage bestätige ich hiermit. Ich komme fristgerecht auf die Angelegenheit zurück. Für zwischenzeitliche Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Brilon
Sehr geehrter Herr Stein, anbei sende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 08. Februar 2024 wunschgemäß au…
Von
Kommunalverwaltung Brilon
Betreff
AW: [extern] Dokumente in Verbindung mit dem Hackerangriff auf Südwestfalen-IT [#299373]
Datum
5. März 2024 16:47
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,8 MB
Sehr geehrter Herr Stein, anbei sende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 08. Februar 2024 wunschgemäß auf diesem Weg. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen