Dokumente / Informationen bezüglich der Aussiedler / UdSSR

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich brauche alle Dokumente / Informationen, die mit UdSSR geschlossen wurden, bezüglich der Aussiedler / Spätaussiedler.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich brauche alle Dokumente / Informat…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente / Informationen bezüglich der Aussiedler / UdSSR [#273468]
Datum
19. März 2023 17:10
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich brauche alle Dokumente / Informationen, die mit UdSSR geschlossen wurden, bezüglich der Aussiedler / Spätaussiedler.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273468/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG),…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage | Dokumente / Informationen bezüglich der Aussiedler / UdSSR [#273468] - IFG Vg. Nr. 126-2023
Datum
20. März 2023 15:52
Status
Warte auf Antwort
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8,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Bitte teilen Sie mir zunächst Ihre zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 126-2023 an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Vorgangsnummer 126-2023 Guten Tag. Vielen Dank für die Information. Eine zustellungsfähige Anschrift teile ich …
An Goethe-Institut e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage | Dokumente / Informationen bezüglich der Aussiedler / UdSSR [#273468] - IFG Vg. Nr. 126-2023 [#273468]
Datum
20. März 2023 16:10
An
Goethe-Institut e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vorgangsnummer 126-2023 Guten Tag. Vielen Dank für die Information. Eine zustellungsfähige Anschrift teile ich nicht mit. Grund: Vermeidung der Porto-Kosten. Bitte schicken Sie mir die Antwort auf meine Anfrage per Mail. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273468/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente / Informationen bezüglich der Aussiedler / UdSSR“ [#273468]
Datum
15. Mai 2023 15:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/273468/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage ignoriert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 273468.pdf - 2023-03-20_1-image001.jpg - 2023-03-20_1-image002.png Anfragenr: 273468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273468/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Mai 2023 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben einen Antrag nach dem Informati…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage | Dokumente / Informationen bezüglich der Aussiedler / UdSSR [#273468] - IFG Vg. Nr. 126-2023
Datum
31. Mai 2023 14:38
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Bei IFG-Verfahren handelt es sich um Verwaltungsverfahren, für die die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Das Verwaltungsverfahren endet regelmäßig durch Verwaltungsakt, bei IFG-Verfahren in der Form eines Bescheides, der erst mit seiner Bekanntgabe wirksam wird (§ 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG). Das Auswärtige Amt bescheidet Anträge nach dem IFG aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ausschließlich auf dem Postwege. Ich bitte Sie daher erneut, mir Ihre vollständige und zustellfähige Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen den Bescheid zustellen kann. Sollte mir bis zum 15. Juni 2023 keine Mitteilung Ihrer Postanschrift vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages kein Interesse mehr besteht. Ich werde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Der von Ihnen eingeschaltete Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird von mir nach Abschluss des Verfahrens über den Sachstand informiert. Mit freundlichem Gruß

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