Dokumente über alle Entführungen, die von den türkischen Geheimdiensten auf deutschem Gebiet durchgeführt wurden

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Dokumente zu
1. alle Entführungen, die von den türkischen Geheimdiensten auf deutschem Gebiet von 2015 bis heute durchgeführt wurden.
2. Alle nicht autorisierten Einrichtungen / schwarzen Standorte, die von ausländischen Geheimdiensten betrieben und auf deutschem Gebiet entdeckt wurden. 48.345941, 12.137753 war eine solche Einrichtung, die von den türkischen Geheimdiensten betrieben wurde und wahrscheinlich 2019 vom BfV und der BKA heimlich geschlossen wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zu 1. alle Entführ…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente über alle Entführungen, die von den türkischen Geheimdiensten auf deutschem Gebiet durchgeführt wurden [#183050]
Datum
21. März 2020 13:31
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zu 1. alle Entführungen, die von den türkischen Geheimdiensten auf deutschem Gebiet von 2015 bis heute durchgeführt wurden. 2. Alle nicht autorisierten Einrichtungen / schwarzen Standorte, die von ausländischen Geheimdiensten betrieben und auf deutschem Gebiet entdeckt wurden. 48.345941, 12.137753 war eine solche Einrichtung, die von den türkischen Geheimdiensten betrieben wurde und wahrscheinlich 2019 vom BfV und der BKA heimlich geschlossen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen John Erin Binns Anfragenr: 183050 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskriminalamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in Erledigung Ihres IFG-Antrages wird anliegendes Schreiben übersandt. Mit freundli…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Dokumente über alle Entführungen, die von den türkischen Geheimdiensten auf deutschem Gebiet durchgeführt wurden [#183050] - 2020-0005897848
Datum
27. April 2020 05:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
587,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in Erledigung Ihres IFG-Antrages wird anliegendes Schreiben übersandt. Mit freundlichen Grüßen