Dokumente über die Vorschriften zur Gründung einer stationären Kinder- und Jugendhilfe Einrichtung nach SGB VIIi

Wo finde ich die Dokumente über die baulichen/räumlichen Vorschriften zur Gründung einer stationären Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, speziell für Niedersachsen (Stade und Buxtehude)? Und welche weiteren Vorschriften sind zu beachten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo finde ich die Do…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente über die Vorschriften zur Gründung einer stationären Kinder- und Jugendhilfe Einrichtung nach SGB VIIi [#234215]
Datum
30. November 2021 17:23
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo finde ich die Dokumente über die baulichen/räumlichen Vorschriften zur Gründung einer stationären Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, speziell für Niedersachsen (Stade und Buxtehude)? Und welche weiteren Vorschriften sind zu beachten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234215/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Email-Anfrage vom 30.11.2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an mich zur Beantwortung weitergeleitet worde…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Betreff
Email-Anfrage vom 30.11.2021
Datum
9. Dezember 2021 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an mich zur Beantwortung weitergeleitet worden. Nach meinen Unterlagen hatte ich Ihnen per Email vom 11.01.2021 bereits eine Auskunft zu den Anforderungen eines Betriebserlaubnisverfahrens gem. § 45 SGB VIII gesandt. Gern mache ich dieses erneut. Grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII finden Sie in den Niedersächsischen Hinweisen, die die Mindestvoraussetzungen definieren sowie im beigefügten Merkblatt. Für die Ausgestaltung spezifischer Leistungsangebote finden Sie auf unserer Homepage einige fachliche Orientierungshilfen; über nachstehenden link gelangen Sie dorthin: Hilfen zur Erziehung // Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)<https://soziales.niedersachsen.de/sta...> Für Beratungsfragen stehen Ihnen meine Kolleginnen und Kollegen gern zur Verfügung. Ihre Ansprechperson finden Sie in der ebenfalls beigefügten Zuständigkeitsübersicht (je nach Standort der angedachten Einrichtung). Für den Landkreis Stade ist Herr Guido Giebert, Außenstelle Lüneburg, Tel. 04131/15 - 3207, Email: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ihre Ansprechperson. Mit freundlichen Grüßen