Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen

Am 08.08.2022 berichtete das Hamburger Abendblatt über Gespräche anlässlich des auslaufenden Pachtvertrages mit Tschechien.

Bitte senden sie mir Protokolle, sämtliche Dokumente anlässlich des Tauschvorhabens um andere Hafenflächen zu.

(Siehe: https://www.abendblatt.de/wirtschaft/hafen-und-schifffahrt/article236100777/hafen-hamburg-und-tschechien-verhandeln-ueber-flaechentausch-saalehafen-moldauhafen-kleiner-grasbrook.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Belia Zanna Geetha Brückner
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen [#289010]
Datum
25. September 2023 10:55
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Am 08.08.2022 berichtete das Hamburger Abendblatt über Gespräche anlässlich des auslaufenden Pachtvertrages mit Tschechien. Bitte senden sie mir Protokolle, sämtliche Dokumente anlässlich des Tauschvorhabens um andere Hafenflächen zu. (Siehe: https://www.abendblatt.de/wirtschaft/hafen-und-schifffahrt/article236100777/hafen-hamburg-und-tschechien-verhandeln-ueber-flaechentausch-saalehafen-moldauhafen-kleiner-grasbrook.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 289010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289010/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrte Frau Brückner, wir haben Ihren Antrag #289010 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu de…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis [EXTERN] Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen [#289010]
Datum
25. September 2023 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, wir haben Ihren Antrag #289010 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema "Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen" erhalten, herzlichen Dank. Er ist hier im Shared-Service der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 25.09.2023 zugegangen und wird durch die Behörde BWI, Amt Hafen und Innovation, bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Bei weiteren möglichen Frage zu Ihrem Antrag benutzen Sie bitte die unten benannte Email. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz zu veröffentlichen sind (§ 3 Absatz HmbTG). Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme möglicher Gebühren einverstanden. Es gelten hierbei die Gebührenrahmen der HmbTGGebO von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag vor Beantwortung bis zum 28.09.2023 zurückzuziehen. Geht bis zum genannten Datum keine Rücknahme von Ihnen ein, gehen wir weiterhin von Ihrer Zustimmung aus. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Dieser Aufwand steht erst nach der Bearbeitung fest. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrte Frau Brückner, nach ersten Sichtung der von Ihnen begehrten Unterlagen (Protokolle, sämtliche Dokum…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Wichtiger aktueller Gebührenhinweis [EXTERN] Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen [#289010]
Datum
27. September 2023 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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32,6 KB


Sehr geehrte Frau Brückner, nach ersten Sichtung der von Ihnen begehrten Unterlagen (Protokolle, sämtliche Dokumente anlässlich des Tauschvorhabens um andere Hafenflächen) ist bereits jetzt deutlich erkennbar, dass der erwartete Bearbeitungsaufwand aussergewöhnlich hoch sein wird. Gründe hierfür sind unter anderem der große Umfang der zu sichtenden Unterlagen, die notwendige Beteiligung von Dritten (Stellungnahmen von Betroffenen) und die umfangreichen rechtlichen Prüfungen zu Ausschlusstatbeständen wie z.B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit aller Voraussicht nach anschließend vorzunehmenden Schwärzungen. Nach jetziger Einschätzung ist bereits absehbar, dass Ihnen aufgrund der Bearbeitung Ihres umfangreichen HmbTG-Antrags eine Gebühr in Höhe des Höchstsatzes von 600,-- € entstehen wird (nach Nr. 1.1.2 HmbTGGebO für besonderen Prüfungsaufwand). Bitte teilen Sie uns verbindlich bis zum Freitag, 29.09.2023 Dienstschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrecht erhalten möchten. Sofern Sie bis zum 29.09.2023 keine Mitteilung machen, gehen wir davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht mehr interessiert sind. Da Dritte zu beteiligen sind, liegt bei diesem HmbTG-Antrag eine anfängliche Bearbeitungsfrist von 2 Monaten vor, § 13 Absatz 1 Satz 2 HmbTG. Die Frist endet somit am 27.11.2023, sofern sie nicht aufgrund der umfangreichen Bearbeitung um Einen weiteren Monat verlängert werden muss, § 13 Absatz 5, 2.Alternative HmbTG. Dann würden wir Ihnen noch einen Hinweis hierzu geben. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
Guten Tag, um den zeitlichen Aufwand zu reduzieren möchte ich die anfragten Dokumente auf das Jahr 2022/2023 besc…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Wichtiger aktueller Gebührenhinweis [EXTERN] Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen [#289010]
Datum
29. September 2023 08:13
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, um den zeitlichen Aufwand zu reduzieren möchte ich die anfragten Dokumente auf das Jahr 2022/2023 beschränken. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 289010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289010/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrte Frau Brückner, Ihre Email vom 29.09.2023 zu Ihrem Antrag #289010 haben wir erhalten. Zu Ihrer Anfra…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Weiterer Hinweis zu [EXTERN] Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen [#289010]
Datum
6. Oktober 2023 10:49
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, Ihre Email vom 29.09.2023 zu Ihrem Antrag #289010 haben wir erhalten. Zu Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Fachbereich einige weitere einordnende Informationen zukommen lassen. Die tschechische Republik pachtet seit 1929 am östlichen Ufer von Moldau- und Saalehafen eine Fläche von ca. 3 ha auf Grundlage des Versailler Friedensvertrags von 1919. Der Pachtvertrag wurde für 99 Jahre geschlossen und läuft bis 2028. Im Zuge der Bewerbung Hamburgs um die Olympischen Spiele wurde der tschechischen Republik erstmals eine Verlagerung an einen alternativen Standort vorgeschlagen, weil die Bestandfläche im für die Olympiaaustragung vorgesehenen Areal lag. Auch nach Beendigung der Bewerbung um die Olympischen Spiele hat die Hamburger Seite dieses Angebot aufrechterhalten. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation und die Hamburg Port Authority HPA stehen bereits seit mehreren Jahren mit dem tschechischen Verkehrsministerium und der tschechischen Wasserstraßenverwaltung in Kontakt, um fachliche und wirtschaftliche Fragen der Verlagerung und Inhalte eines künftigen Pachtverhältnisses zu klären. Dabei sind insbesondere nutzerspezifische Anforderungen auf Grundlage eines Nutzungskonzepts sowie die infrastrukturelle Entwicklung und die dazugehörige Finanzierung Gegenstand der Gespräche und Entscheidungsprozesse. Derzeit ist eine Fläche am Kuhwerder Hafen im Gespräch. Der Sachverhalt hat dabei eine außenpolitische Dimension und betrifft die internationalen Beziehungen. Die Tschechische Republik hat sich zwischenzeitlich auch zu völkerrechtlichen Aspekten mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht. Als unmittelbar betroffene Verhandlungspartei ist die Tschechische Republik zu Ihrer Anfrage zu beteiligen, siehe insbesondere § 6 Abs. 3 HmbTG. Unsere Unterlagen enthalten aufgrund der Verantwortungszuordnung der Flächenverlagerung überwiegend Inhalte zum direkten inhaltlichen und politischen Handeln der Tschechischen Republik. Daher ist zunächst zusammen mit Vertretern der Tschechischen Republik zu klären, welche Informationen auf Basis Ihrer Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. Der Vollständigkeit halber möchten wir Sie nach unserem Hinweis auf die zu erwartenden Gebühren vom 27.09.2023 darüber informieren, dass der verantwortliche Fachbereich auf Ihre Begrenzung des Antrags auf die Jahre 2022/2023 mitgeteilt hat, dass trotzdem ein hoher bis sehr hoher Prüfungsaufwand mit Gebühren zwischen 450,-- und 550,-- € erwartet wird, da aufgrund der (außen-)politischen Dimension des Sachverhalts eine sehr aufwendige Prüfung erfolgen muss, welche Passagen ggf. geschwärzt werden müssen. Sollte Ihnen diese gebührenfreie Darstellung oben genügen, geben Sie uns bitte einen kurzen Hinweis bis zum 10.10.2023, ansonsten werden wir entsprechend mit der umfangreichen und gebührenpflichtigen Prüfung Ihres Antrags beginnen. Die anfängliche Bearbeitungszeit Ihres Antrags beträgt nach § 13 Absatz 1 Satz 2 HmbTG zunächst 2 Monate und endet am 27.11.2023. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
Guten Tag, Vielen Dank für ihre Nachricht. Um den zeitlichen Aufwand weiter einzugrenzen beschränke ich hiermit d…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Weiterer Hinweis zu [EXTERN] Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen [#289010]
Datum
9. Oktober 2023 09:53
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für ihre Nachricht. Um den zeitlichen Aufwand weiter einzugrenzen beschränke ich hiermit den Zeitraum fortan auf das Jahr 2023. Mit entsprechenden anfallenden Kosten bin ich einverstanden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289010/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrte Frau Brückner, die abschließende Antwort auf diese HmbTG-Anfrage #289010 vom 25.09.2023 erhalten Sie…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags [EXTERN] Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen [#289010]
Datum
16. November 2023 12:42
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, die abschließende Antwort auf diese HmbTG-Anfrage #289010 vom 25.09.2023 erhalten Sie fristgerecht (2 Monate Bearbeitungsfrist gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 HmbTG) ) mit postalischem Bescheid, § 13 Absatz 2 HmbTG. Er ist heute in die Post gegangen und sollte Ihnen in Kürze zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
1. Am 25.09.2023 ging im Shared Service der Behörden BWl und BVM Ihr Antrag #289010 nach dem Hamburgischen Transpa…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen
Datum
16. November 2023
Status
1. Am 25.09.2023 ging im Shared Service der Behörden BWl und BVM Ihr Antrag #289010 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) über das Portal Frag-den-Staat.de zu dem Thema „Dokumente über Tauschvorhaben der von Tschechien gepachteten Hafenflächen" ein. Konkret baten Sie um Folgendes: „Am 08.08.2022 berichtete das Hamburger Abendblatt über Gespräche anlässlich des auslaufenden Pachtvertrages mit Tschechien. Bitte senden sie mir Protokolle, sämtliche Dokumente anlässlich des Tauschvorhabens um andere Hafenflächen zu". Nach § 13 Absatz 1 Satz 2 lag hier eine monatige Bearbeitungsfrist vor, die eingehalten wurde. II. Dieser Antrag wird abgelehnt. In den betroffenen Akten sind u.a. Vermerke zur Vorbereitung von Senatsvertretern auf die Gespräche mit der tschechischen Seite enthalten, die gemäß der § 6 Abs. 1 HmbTG (Schutz öffentlicher Belange) von der Informationspflicht ausgenommen sind. Wie Ihnen bereits mit Email vom 06.10.2023 durch unsere Behörde mitgeteilt wurde, hat der Sachverhalt eine außenpolitische Dimension und betrifft die internationalen Beziehungen. Die tschechische Wasserstraßendirektion (Waterways Directorate of the Czech Republic), die bei dem Verhandlungsprozess federführend ist, hat mitgeteilt, dass sie nicht damit einverstanden ist, dass Dokumente bezüglich der Verhandlungen veröffentlich werden, weil die Verhandlungen politisch sensibel und noch nicht abgeschlossen sind. Eine Bekanntmachung dieser Dokumente würde somit das Vertrauensverhältnis beschädigen und damit die Beziehung zur Tschechischen Republik nicht unerheblich gefährden, so dass vorliegend die Ausnahme von der Informationspflicht nach § 6 Abs. 3 HmbTG greift. (fff)