Dokumente über verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT

sämtliche Dokumente über die verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT [1]

[1] https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2022/221005_Apple_Sicherheitsfunktionen.html

Ergebnis der Anfrage

Per Brief wurde mitgeteilt, dass die angeforderten Informationen im BSI nicht vorhanden sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dokumen…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente über verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT [#260272]
Datum
5. Oktober 2022 23:06
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dokumente über die verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT [1] [1] https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2022/221005_Apple_Sicherheitsfunktionen.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260272/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Die begehrten Unterlagen liegen im BSI nicht vor.
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die begehrten Unterlagen liegen im BSI nicht vor.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente über verstärkte Kooperation zwischen…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente über verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT [#260272]
Datum
8. November 2022 05:34
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente über verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT“ vom 05.10.2022 (#260272) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Dokumente über verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT [#260272]
Datum
8. November 2022 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geht Ihnen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in der referenzierten Pressemitteilung steht der folgende Satz geschrieben: „Darübe…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente über verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT [#260272]
Datum
11. November 2022 21:46
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der referenzierten Pressemitteilung steht der folgende Satz geschrieben: „Darüber hinaus ist mit Blick auf Sicherheit im Bereich der mobilen IT ebenfalls eine verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI geplant.“ Wenn es keinerlei Planung zu dieser Kooperation gibt, wieso findet sich dann ein solcher Satz in einer Pressemitteilung des BSIs? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260272/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das vorherige Zitat lässt sich noch zum folgenden Zitat erweitern: „Darüber hinaus …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente über verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT [#260272]
Datum
11. November 2022 22:01
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das vorherige Zitat lässt sich noch zum folgenden Zitat erweitern: „Darüber hinaus ist mit Blick auf Sicherheit im Bereich der mobilen IT ebenfalls eine verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI geplant. Erste Folgeentwicklungen für den Einsatz im behördlichen Bereich sollen noch im Jahr 2022 abgeschlossen werden.“ Wenn es keinerlei Planung zu dieser Kooperation gibt, wieso findet sich dann ein solcher Satz in einer Pressemitteilung des BSIs? Insbesondere wenn die Folgeentwicklung noch im Jahr 2022 abgeschlossen sein soll. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260272/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Dokumente über verstärkte Kooperation zwischen Apple und dem BSI im Bereich der mobilen IT [#260272]
Datum
14. November 2022 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sondern um ein allgemeines Auskunftsersuchen. Wir haben Ihre Anfrage daher an das Service-Center des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Beantwortung Ihrer Fragen. Mit freundlichen Grüßen