Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau

BILD berichtet über die neusten Erkenntnisse am 11. April 2022, abzurufen hier: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bei-putin-merkel-wusste-vom-versteck-des-wirecard-betruegers-79737126,view=conversionToLogin.bild.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • 3 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Kom…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau [#246087]
Datum
11. April 2022 10:13
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau BILD berichtet über die neusten Erkenntnisse am 11. April 2022, abzurufen hier: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bei-putin-merkel-wusste-vom-versteck-des-wirecard-betruegers-79737126,view=conversionToLogin.bild.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 246087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246087/
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123IFG-02814-In 2022/NA 081 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, ich nehme Bezug auf I…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau [#246087]
Datum
12. April 2022 10:47
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123IFG-02814-In 2022/NA 081 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. April 2022 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Lennart Mühlenmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Postanschrift finden Sie unten stehend. Mit f…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: WG: Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau [#246087]
Datum
12. April 2022 11:01
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Postanschrift finden Sie unten stehend. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 246087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246087/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Lennart Mühlenmeier
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#246087] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für d…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#246087]
Datum
22. April 2022 14:13
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Ich komme gerne Ihrer Aufforderung nach, meine Anfrage aufgrund § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG-Bund zu begründen. Ich arbeite als Journalist bei Golem.de und habe daher ein journalistisches Interesse. Personenbezogene Daten können meines Erachtens mit folgender Ausnahme geschwärzt werden: der Name "Jan Marsalek". Nach Jan Marsalek wird im Zuge der Ermittlungen um den Wirecard-Komplex fahndet. Er soll sich flüchtig in Russland aufhalten. Der damit verflochtene Komplex ist berichtenswert wie auch der vermeintliche Aufenthalt Marsaleks in Moskau. Schon allein aufgrund der vorgeworfenen Steuerhinterziehung betrifft die Angelegenheit jeden deutschen Steuerzahler. Darüber hinaus ist der Fall von öffentlichem Interesse aufgrund des Weltgeschehens. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 246087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246087/
Lennart Mühlenmeier
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#246087] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#246087]
Datum
7. Juni 2022 14:57
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau“ vom 11.04.2022 (#246087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Lennart Mühlenmeier
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#246087] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#246087]
Datum
17. Juni 2022 11:21
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau“ vom 11.04.2022 (#246087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Lennart Mühlenmeier
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#246087] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#246087]
Datum
18. Juli 2022 08:38
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau“ vom 11.04.2022 (#246087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Lennart Mühlenmeier
AW: Ankündigung einer Untätigkeitsanklage nach IFG mit Fristsetzung [#246087] Sehr geehrte Damen und Herren, mein…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Ankündigung einer Untätigkeitsanklage nach IFG mit Fristsetzung [#246087]
Datum
8. August 2022 13:24
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente und Kommunikation bzgl. Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau“ vom 11.04.2022 (#246087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Frist zur Beantwortung meiner Anfrage ist überfällig und Sie waren nicht tätigt. Für den Fall, dass Sie bis zum 15.08.2022 meine Anfrage nicht bescheiden, reiche ich die vorbereitete Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Sie können den Entwurf dem Anhang entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundeskanzleramt
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz AZ: 123IFG-02814 In 2022 NA 081 Sehr geehrter Herr Mühlenmei…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. August 2022 09:24
Status
AZ: 123IFG-02814 In 2022 NA 081 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, mit E-Mail vom 11. April 2022 stellten Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Bescheid ist heute abgesandt worden. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. August 2022
Status

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Lennart Mühlenmeier
Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 15. August 2022 [#246087] --- Vorab per E-Mail --- Sehr << Anrede >>…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 15. August 2022 [#246087]
Datum
18. August 2022 14:32
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
--- Vorab per E-Mail --- Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage, die bei Ihnen unter dem Az 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 081 geführt wird. Gegen Ihren Bescheid vom 15. August 2022 lege ich Widerspruch ein. Der Informationszugang kann nicht nach § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt werden. Die Antworten auf parlamentarische Fragen sind nicht identisch mit den von mir begehrten Informationen. Das folgt schon daraus, dass ich Einsicht in Unterlagen und nicht Auskunft beantragt habe. Auch der Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 8 IFG ist nicht erfüllt. Der Versagungsgrund sperrt den Zugang zu Informationen nur, soweit sie dem Bundeskanzleramt zur Wahrnehmung der Fachaufsicht über den Bundesnachrichtendienst und zur Ausübung der Koordinierungstätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste vorgelegen haben. Vorliegend ist nicht plausibel, dass im Bundeskanzleramt ausschließlich solche Informationen über den Aufenthalt Jan Marsaleks in Moskau vorliegen. In Anbetracht der bisher verstrichenen Zeit seit Antragsstellung und der Notwendigkeit einer Androhung zur Untätigkeitsklage, bitte ich um eine zeitnahe Bearbeitung meines Widerspruchs. Gegebenfalls bin ich gewollt, Verwaltungsklage gegen Ihre Stelle einzureichen. Mit freundlichem Gruß Lennart Mühlenmeier Anhänge: - 20220818-bkamt-marsalek-ifg-widerspruch.pdf Anfragenr: 246087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246087/