Dokumente zu Presseberichten über Anweisung der Staatsanwaltschaft Bonn zu Nichteinstellung von Verfahren

Alle Dokumente, die sich mit Presseberichten befassen, nach dem die Staatsanwaltschaft Bonn unabhängig von der Schuldfrage – also auch bei offensichtlicher Unschuld von Angeklagten – einer Einstellung der Verfahrens grundsätzlich nicht zustimmt, wenn "Widerstand gegen die Staatsgewalt" behauptet wird.

Beispiele für derartige Presseberichte finden sich unter heise.de/-4771386 und https://www.mappingmediafreedom.org/2018/07/31/germany-journalists-facing-conflict-with-emergency-responders-over-filming/.

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  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu Presseberichten über Anweisung der Staatsanwaltschaft Bonn zu Nichteinstellung von Verfahren [#204018]
Datum
19. November 2020 17:20
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, die sich mit Presseberichten befassen, nach dem die Staatsanwaltschaft Bonn unabhängig von der Schuldfrage – also auch bei offensichtlicher Unschuld von Angeklagten – einer Einstellung der Verfahrens grundsätzlich nicht zustimmt, wenn "Widerstand gegen die Staatsgewalt" behauptet wird. Beispiele für derartige Presseberichte finden sich unter heise.de/-4771386 und https://www.mappingmediafreedom.org/2018/07/31/germany-journalists-facing-conflict-with-emergency-responders-over-filming/.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204018/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG NRW - Ihr Antrag vom 19-11-2020 1451 E - Z. 60/20 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG NRW - Ihr Antrag vom 19-11-2020
Datum
2. Dezember 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 60/20 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 19.11.2020 Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 60/20 Mit freu…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
18. Dezember 2020 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 60/20 Mit freundlichen Grüßen