Dokumente zu Ressort-Treffen IFG

1. Tagesordnung des Ressort-Erfahungsaustausches 2017 zur Umsetzung des IFG (und/oder Treffen mit anderem Namen, deren Anlass ein ressortübergreifender Austausch über das IFG war).
2. Protokolle oder sonstige Aufzeichnungen zu den unter 1. genannten Zusammenkünften.

Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2018
  • Frist
    10. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Tagesordnung …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu Ressort-Treffen IFG [#26040]
Datum
9. Januar 2018 11:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Tagesordnung des Ressort-Erfahungsaustausches 2017 zur Umsetzung des IFG (und/oder Treffen mit anderem Namen, deren Anlass ein ressortübergreifender Austausch über das IFG war). 2. Protokolle oder sonstige Aufzeichnungen zu den unter 1. genannten Zusammenkünften. Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit E-Mail vom 09. Januar 2018 bitt…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. Januar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit E-Mail vom 09. Januar 2018 bitten Sie um Übersendung nachfolgend genannter Unterlagen: 1. Tagesordnung des Ressort-Erfahrungsaustausches 2017 zur Umsetzung des IFG (und/oder Treffen mit anderem Namen, deren Anlass ein ressortübergreifender Austausch aber das IFG war). 2. Protokolle oder sonstige Aufzeichnungen zu den unter 1. genannten Zusammenkünften. Der 19. Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des IFG hat am 23. November 2017 im BMI stattgefunden. In der Anlage erhalten Sie die erbetene Tagesordnung .. Im Gegensatz zu den früheren im Ressortkreis stattgefundenen Veranstaltungen hat sich der Charakter der Veranstaltung in Jahren verändert. Es ist - wie der Name schon sagt - ein reiner Erfahrungsaustausch, eine Gelegenheit zur Diskussion aktueller IFG -Themen. Insofern wurde auf die Erstellung eines Protokolls verzichtet. Mit freundlicher Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZI4-13002/4#1490 [#26040] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZI4-13002/4#1490 [#26040]
Datum
15. Januar 2018 11:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Januar 2018 in dem Verfahren ZI4-13002/4#1490, zu dem ich eine Rückfrage habe. Sie schreiben, das bei besagtem Treffen auf die Erstellung eines Protokolls verzichtet wurde. Allerdings bat ich in meinem IFG-Antrag vom 9.1.2018 unter Punkt 2 um Übersendung von Protokollen ODER "sonstige[n] Aufzeichnungen zu den unter 1. genannten Zusammenkünften." Von daher bitte ich um Klarstellung, ob von dem ressortübergreifenden Treffen vom 23.11.2017 jenseits von Protokollen noch weitere Aufzeichnungen gibt. Sollte dies der Fall sein, bitte ich entsprechend meines Antrages um deren Übersendung. Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass ich unter "sonstige Aufzeichnungen" u.a. auch Notizen und Klebezettel verstehe. Mir erscheint es schwer vorstellbar, dass Ergebnisse einer solchen Zusammenkunft nicht festgehalten werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit Anfrage vom 15. Januar 2017 bitten Sie um Klars…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Januar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit Anfrage vom 15. Januar 2017 bitten Sie um Klarstellung, ob von dem ressortübergreifenden Treffen am 23. November 2017 jenseits von Protokollen noch weitere Aufzeichnungen (auch Notizen und Klebezettel)existieren. Sollte dies der Fall sein, bitten Sie um deren Übersendung. Entsprechende Unterlagen liegen im Bundesministerium des lnnern (BMI) nicht vor. Die Ressorts sind für die Anwendung des IFG in Ihren Zuständigkeitsbereichen selbst verantwortlich. Im Gegensatz zu den Ressorterfahrungsaustauschen in der Anfangszeit des IFG geht es inhaltlich inzwischen kaum noch um die Beratung einer einheitlichen Handhabung in den Ressorts, sondern vielmehr um den Wunsch eines Meinungsaustauschs der mit dem IFG betrauten Bearbeiter/innen. Gerade in solchen Fragen ist. der Erkenntnisgewinn, der aus der Beratung gezogen werden kann, höchst unterschiedlich - je nachdem, wie lange der / die Einzelne bisher mit der lFG-Problematik beschäftigt ist. Dadurch hat die zentrale Protokollierung des Erfahrungsaustausches an Bedeutung verloren, so dass seitens BMI bereits seit 2013 darauf verzichtet wird. Im Aktenbestand des BMI befinden sich daher keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 Nr. 1 IFG. Mit freundlichen Grüßen